Steuern und Abgaben

Nachfolgend veröffentlichen wir die wichtigsten Gebührensätze in der Gemeinde Glatten. Wenn Sie die roten Überschriften anklicken, dann öffnet sich eine PDF Datei in der die jeweiligen Satzungen abgelegt sind. Sie können sich die Texte ausdrucken und in aller Ruhe durchlesen.

Übersicht zu Steuern und Gebühren der Gemeinde Glatten

Stand 2024

1. Feuerwehrentschädigungssätze

Entschädigung für Einsätze je volle Stunde

12,00 €

 

Entschädigung Aus- und Fortbildungslehrgang
je Std.
ab dem 2. Tag, je Std.


6,00 €
10,00 €

 

Übungen

5,00 €

 

Kommandant/Jahr

400,00 €

 

Abteilungskommandant/jahr

300,00 €

 

Gerätewart/Jahr

100,00 €

 

Gruppenführer/Jahr

30,00 €

 

Atemschutzgerätewart/Jahr

100,00 €

 

Atemschutzträger/Jahr

30,00 €

 

Jugendwart

300,00 €

 

Stellv. Abteilungskommandant

150,00 €

 

 

 

 

 

 

 

2. Grundsteuer

 

 

A

320 v.H.

 

B

300 v.H.

 

 

 

 

3. Erschließungsbeitrag

 

Gemeindeanteil

5,00 %

 

 

 

 

4. Abwasser

 

Vollanschluss Teilbeitrag Kanal

3,10 €

 

Vollanschluss Teilbeitrag mech. u. Biol. Teil

1,15 €

 

Schmutzwasseranschluss Teilbeitrag Kanal

2,33 €

 

Schmutzwasseranschluss Teilbeitrag
mech. u. Biol. Teil

0,86 €

 

Schmutzwassergebühr

2,09 €

 

Niederschlagsgebühr

0,45 €

 

 

 

 

5.Bestattungsgebühren

 

Zustimmung zur Aufstellung und
Veränderung eines Grabmals

17,00 €

 

Zulassung von Unternehmern zur gewerbl. Tätigkeiten
auf dem Friedhof

65,00 €

 

Herstellung Wahlgrab Fehlgeburten,
Ungeborene und Totgeburten

250,00 €

 

Herstellung Wahlgrab unter 7 Jahren

300,00 €

 

Herstellung Wahlgrab ab 7 Jahren

560,00 €

 

Herstellung Urnengrab

270,00 €

 

Zuschlag bei Bodenfrost

30 %

 

Durchführung der Bestattung

160,00 €

 

Zuzüglich je Träger

65,00 €

 

Zuschlag für Best. an Samstagen

40%

 

Zuschlag für Best. an Sonntagen

40%

 

Doppelgrabfläche

1.500,00 €

 

Überlassung eines doppeltiefen Graben

1.200,00 €

 

Überlassung eines Urnenreihengrabes

450,00 €

 

Überlassung eines Urnengrabes als
Doppelgrab

610,00 €

 

Überlassung eines Reihengrabes

800,00 €

 

Überlasung eines Rasengrabes

800,00 €

 

Für die Verlängerung von Nutzungsrechten
wird folgende Gebühr erhoben:
Wahlgrab je Verlängerungsjahr
doppeltiefes Grab je Verlängerungsjahr

Urnenwahlgrab je Verlängerungsjahr

60,00 €
50,00 €

40,00 €

 

Leichenhalle – Aufbewahrung vom Todestag
oder Überführungstag bis zur Beerdigung

150,00 €

 

Inanspruchnahme der Kühlzelle

40,00 €

 

Ausgraben Umbetten oder Tieferlegen von Leichen,
Gebeinen oder Urnen

65,00 €

 

Beisetzung der von auswärts überführten
Gebeine

520,00 €

 

 

 

 

6. Wasserversorgung

 

Wasserversorgungsbeitrag

4,03 €

 

Grundbeitrag (Zählergebühr)
3-5 qmax/Monat
7-10 qmax/ Monat
20 qmax/Monat


2,00 €
5,00 €
8,00 €

 

Verbrauchsgebühr/cbm

2,87 €

 

Bauwasserzins/cbm. Umb. Raum

2,87 €

 

Münzwasserzähler

7,00 €

 

 

 

 

7. Hundesteuersatzung

 

Jeder Hund

80,00 €

 

2. und weitere Hund

160,00 €

 

Zwingersteuer

160,00 €

 

Kampfhund

400,00 €

 

jeder weitere Kampfhund

800,00 €

 

 

 

 

8. Gewerbesteuer

340 v.H.