Kläranlage & Abwasserbeseitigung

Die Abwasserbeseitigung erfolgt über die Ortskanalisation. Bei Neuanschlüssen erfolgt in der Regel, soweit technisch machbar der Anschluss im Trennsystem, das heißt das Oberflächenwasser wird getrennt abgeführt. Bestehende Anschlüsse in der Ortsmitte werden über Mischwasserkanäle in die Kläranlage abgeleitet.

Für das anfallende Abwasser wird folgende Gebühr erhoben: a) Schmutzwassergebühr: 2,09 Euro/cbm
b) Niederschlagsgebühr: 0,45 Euro/m² versiegelte Fläche Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet werden, werden auf Antrag des Gebührenschuldners an der Jährlichen Gesamtrechnung abgesetzt.

Gesplittete Abwassergebühr

Aufgrund eines Gerichtsurteils des VgH Baden-Württemberg sind die Kommunen gezwungen, ihre Abwassergebühren künftig geteilt nach Schmutz- und Niederschlagswasser zu kalkulieren.  Hierbei ist es so, dass das Schmutzwasser grundsätzlich identisch ist mit dem gemessenen Wasserverbrauch, wärend das Niederschlagswasser nach den befestigten und angeschlossenen Flächen erhoben wird. 

Sollten sich an diesen Flächen Veränderungen ergeben, oder Flächen neu angeschlossen werden, dann sind die Grundstückseigentümer verpflichtet, der Gemeinde diese Veränderungen mitzuteilen.

Der Erhebungsbogen ist als PDF Datei hier hinterlegt. Sie können ihn ausfüllen, ausdrucken und dann auf dem Rathaus abgeben. 

Auf dem hinterlegten  Flyer  können Sie die Modalitäten und Notwendigkeiten der Kalkulation ersehen.

Klärwärter

Die Kläranlage für Glatten und Böffingen wird vom Zweckverband Abwasserbeseitigung Oberes Glattal betreut.

Klärwärter ist Herr Georg Finkbeiner

Fon 07443 7320.

Für den Ortsteil Neuneck gibt es eine eigene Kläranlage. Sie wird ebenfalls von Hr. Finkbeiner betreut.

Veranlagung

Die Gebühr unterteilt sich in eine Schmutzwassergebühr, die nach dem Wasserbrauch erhoben wird und einer Niederschlagsgebühr, die nach der von Ihnen mitgeteilten versiegelten Flächen errechnet wird. 

Die Schmutzwassergebühr richtet sich  nach dem Wasserverbrauch. Gelangt das Wasser aber nachweislich nicht in die Kanalisation, so können Sie einen Antrag auf Absetzung stellen. Ein entsprechender Antrag für landwirtschaftliche Anwesen ist als PDF Datei auf dieser Seite vorhanden. Sie können den Antrag ausdrucken und ausgefüllt auf dem Rathaus abgeben. Er kann aber erst gestellt werden, wenn die Rechnung des vergangenen Jahres vorliegt.

 

Beiträge und Hausanschlusskosten

Für die Grundstücksanschlüsse sind einmalige Beiträge zu leisten. Die Höhe richtet sich nach der geltenden Abwassersatzung.

Neben den Beiträgen werden aber auch die Kosten für die Hausanschlüsse von den Grundstückseigentümern erhoben. Während Beiträge einmalige Leistungen sind, können Hausanschlüsse bei Reparaturen oder Neuverlegungen öfters fällig werden.