Sitzungsberichte

Berichte aus dem Gremium im Jahr 2024

Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 24.09.2024

Bürgerfragestunde

Von den anwesenden Bürgern wurden keine Fragen gestellt.

Bebauungsplan „Freiflächenphotovoltaikanlage Eichen“, Glatten im Regelverfahren

Hier: Aufstellungsbeschluss, Vorentwurfsbeschluss, Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans „Freiflächenphotovoltaikanlage Eichen“ in Glatten (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB).

Der Vorentwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften wird in der vorgestellten Fassung vom 28.08.2024 gebilligt.

Der Gemeinderat beschließt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplans „Freiflächenphotovoltaikanlage Eichen“.

Flächennutzungsplan 2030 – 2. Änderung

Herausnahme der Flächen für die Errichtung der Heizzentrale und die Werkserweiterung der Firma J. Schmalz GmbH

Der Gemeinderat beschließt die Herausnahme aus der 2. Änderung des Flächennutzungsplans 2030 für das Gebiet, auf dem die Heizzentrale errichtet werden soll, und die Herausnahme des Gebiets, das für die Werksentwicklung der Firma J. Schmalz genutzt wird, gemäß den beiliegenden Abgrenzungsplänen.

Für die Werkserweiterung der Firma J. Schmalz wird die 4. Änderung des Flächennutzungsplans durch den GVV Dornstetten aufgestellt.

Bestätigung der Wahl des zweiten stellvertretenden Gesamtkommandanten der freiwilligen Feuerwehr Glatten

Der Gemeinderat stimmt der Ernennung von Herrn Stephan Junt zum zweiten stellvertretenden Gesamtkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Glatten für fünf Jahre zu.

Beschlussfassung über die Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2024/2025

Der Gemeinderat stimmt der Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2024/2025 zu. Die Kindergartenbedarfsplanung ist auf der Homepage der Gemeinde Glatten abrufbar.

Bündelausschreibung Strom mit Lieferbeginn ab 01.01.2026 bis 31.12.2028

Hier: Beteiligung der Gemeinde Glatten

Der Gemeinderat entscheidet sich für den Bezug von Normalstrom.

Der Gemeinderat Glatten nimmt die Ausschreibungskonzeption der GT-service Dienstleistungsgesellschaft mbH vom 12.08.2024 zur Kenntnis.

Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die GT-service Dienstleistungsgesellschaft mbH (Gt-service GmbH) mit der Ausschreibung der Stromlieferung der Gemeinde Glatten ab 01.01.2026 (00:00 Uhr) bis 31.12.2028 (24:00 Uhr) im Rahmen des Konzepts zu Ziffer 1 zu beauftragen, die sich zur Durchführung der Ausschreibung weiterer Kooperationspartner bedienen kann.

Der Gemeinderat Glatten bevollmächtigt den Aufsichtsrat der GT-service GmbH, die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen in der Ausschreibung nach Ziffer 1 und Ziffer 2 namens und im Auftrag der Gemeinde Glatten vorzunehmen. Zugleich wird der Aufsichtsrat der Gt-service GmbH dazu bevollmächtigt, den/die Geschäftsführer der Gt-service GmbH oder Dritte mit der Zuschlagsentscheidung zu beauftragen.

Die Gemeinde Glatten verpflichtet sich, das Ergebnis der Ausschreibung als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit.

Anerkennung der Sitzungsniederschrift vom 23.07.2024

Die Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 23.07.2024 wurde anerkannt.

Bekanntgabe nichtöffentlicher Gemeinderatsbeschlüsse

Der Vorsitzende hatte keine nichtöffentlichen Gemeinderatsbeschlüsse bekannt zu geben.

Bekanntgaben, Verschiedenes

Notarielle Beurkundung von Grundstücksveräußerungen

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass der Verkauf der Flst. 1159, 1160, 1161/1, 1161/2 und 1162 notariell beurkundet wurde.

Umlaufbeschluss Erneuerung Straßenbeleuchtung Neunecker Straße bis Wasenweg

Die Netze BW hat die Gemeinde Glatten im Juli 2024 kurzfristig darüber informiert, dass die Dachständer im Bereich der Backbonetrasse erdverkabelt werden müssen. Es war notwendig, die Straßenbeleuchtung in großen Teilen neu anzuschließen. Da in der Sommerpause keine Gemeinderatssitzung stattgefunden hat, musste aufgrund der Kurzfristigkeit ein Umlaufbeschluss des Gemeinderats herbeigeführt werden.

Fragen der Gemeinderäte

Herr Weigold fragt, ob bereits bekannt sei, wann der Bau des Seniorenheims in der Ortsmitte in Glatten beginnen wird.

Der Vorsitzende antwortet, dass derzeit das Eigentum noch nicht auf den Investor übertragen sei. Aufgrund des bevorstehenden Winters wird der Bau des Seniorenzentrums frühestens im Frühjahr 2025 beginnen.

Herr Keck fragt, ob es in der Dietersweiler Straße Probleme mit der Straßenbeleuchtung gebe. Der Vorsitzende antwortet, dass der Verwaltung das Problem bekannt sei. Ein Elektriker wurde beauftragt.

Herr Schäfer merkt an, dass in der Neunecker Straße 39 das Licht Tag und Nacht brenne. Die Gemeindeverwaltung antwortet, dass das Gebäude in Privateigentum stehe. Die Polizei sei bereits vor Ort gewesen.

Herr Schäfer regt an, dass die Gemeindehomepage noch nicht aktualisiert sei. Es sei hilfreich, wenn die Ansprechpartner der jeweiligen Ausschüsse auf der Homepage eingepflegt werden würden.

Der Vorsitzende antwortet, dass im Oktober 2024 ein Relaunch der Gemeindehomepage erscheinen wird. Die aktualisierten Informationen werden auf der neuen Homepage abrufbar sein.

Herr Schäfer fragt, wie der Gemeinderat mit Anfragen der Bürgerschaft an die Gemeindeverwaltung oder den Gemeinderat umgehen soll. Der Vorsitzende empfiehlt, dass sich die Bürgerinnen und Bürger direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter der Gemeindeverwaltung in Verbindung setzen können, damit das Anliegen direkt vorgetragen und bearbeitet werden kann. Wenn die Bürgerinnen und Bürger die Gemeinderäte bitten, ein bestimmtes Anliegen vorzutragen, kann dies unter dem Tagesordnungspunkt „Fragen der Gemeinderäte“ erfolgen.

Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 23.07.2024

Bürgerfragestunde

Von den anwesenden Bürgern wurden keine Fragen gestellt.

Verpflichtung des neu gewählten Gemeinderates gemäß § 32 Gemeindeordnung BW

Herr Bürgermeister Pfeifer verpflichtete die neuen Gemeinderäte durch Verlesen der Verpflichtungsformel und durch Nachsprechen der Formel durch den Gemeinderat. Die Verpflichtung wurde einzeln durch Handschlag vollzogen.

Folgende Gemeinderäte/Gemeinderätinnen bekräftigten die Formel durch Handschlag und ihre Unterschrift:

Wohnbezirk Glatten:

Koch, Karen Lea (Unabhängige Liste),

Schlaich, Mathias (Unabhängige Liste),

Schäfer, Frank (Unabhängige Liste),

Weigold, Friedrich (Bürgerliste),

Benner, Theo (Bürgerliste),

Schillinger, Philipp (Bürgerliste),

Wilding, Ralph (Bürgerliste),

Beilharz, Nathan (Bürgerliste),

Keck, Gerhard (Bürgerliste),

Conzelmann, Lisa Maria (Bürgerliste)

 

Wohnbezirk Böffingen:

Haas, Jens (Bürgerliste)

Grässler, Frank Martin (Unabhängige Liste)

Wohnbezirk Neuneck:

Schillinger Marco (Bürgerliste),

Sturm, Gotthilf (Bürgerliste)

Wahl und Bestellung der Stellvertreter/-innen des Bürgermeisters gemäß § 48 Gemeindeordnung BW

Der Gemeinderat hat Herrn Friedrich Weigold als ersten stellvertretenden Bürgermeister und Herrn Theo Benner als zweiten stellvertretenden Bürgermeister gewählt.

Wahl des/-r Ortsvorstehers/-in und des/-r stellvertretende/-n Ortsvorstehers/-in für den Ortsteil Böffingen nach § 71 Gemeindeordnung BW

Der Gemeinderat hat auf Vorschlag des Ortschaftsrats Böffingen Herrn Andreas Pfau als Ortsvorsteher für den Ortsteil Böffingen gewählt. Als ersten Stellvertreter hat der Gemeinderat Herrn Manuel Schwenk gewählt. Als zweiten Stellvertreter hat der Gemeinderat Herrn Horst Buckenberger gewählt.

Wahl des/-r Ortsvorstehers/-in und des/-r stellvertretende/-n Ortsvorstehers/-in für den Ortsteil Neuneck nach § 71 Gemeindeordnung BW

Der Gemeinderat hat auf Vorschlag des Ortschaftsrats Neuneck Herrn Marco Schillinger als Ortsvorsteher des Ortsteils Neuneck gewählt. Als ersten Stellvertreter hat der Gemeinderat Herrn Oliver Würth gewählt. Als zweiten Stellvertreter hat der Gemeinderat Herrn Albrecht Nübel gewählt.

Wahl der Mitglieder/-innen und Stellvertreter/-innen des Gemeinderats für die Verbandsversammlung des Zweckverbands Abwasserbeseitigung Oberes Glattal

Der Gemeinderat hat folgende Personen als Mitglieder/-innen und persönliche Stellvertreter/-innen für die Verbandsversammlung des Zweckverbands Abwasserbeseitigung Oberes Glattal gewählt:

Mitglieder/-innen

Persönliche Stellvertreter/-innen

Herr Frank Grässler

Herr Gotthilf Sturm

Herr Nathan Beilharz

Herr Philipp Schillinger

Wahl der Mitglieder/-innen und Stellvertreter/-innen des Gemeinderats für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserversorgung Haugenstein

Der Gemeinderat hat folgende Personen als Mitglieder/-innen und persönliche Stellvertreter/-innen für die Verbandsversammlung des Zweckverbands Wasserversorgung Haugenstein gewählt:

Mitglieder/-innen

Persönliche Stellvertreter/-innen

Herr Gerhard Keck

Frau Lisa Conzelmann

Frau Karen Lea Koch

Herr Frank Schäfer

Herr Ralph Wilding

Herr Philipp Schillinger

Herr Marco Schillinger

Herr Gotthilf Sturm

Herr Jens Haas

Herr Frank Grässler

Wahl der Mitglieder/-innen und Stellvertreter/-innen für die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Dornstetten

Der Gemeinderat hat folgende Personen als Mitglieder/-innen und persönliche Stellvertreter/-innen für die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Dornstetten gewählt:

Mitglieder/-innen

Persönliche Stellvertreter/-innen

Herr Theo Benner

Herr Mathias Schlaich

Herr Friedrich Weigold

Herr Gerhard Keck

Herr Ralph Wilding

Herr Philipp Schillinger

Wahl der Mitglieder/-innen und Stellvertreter/-innen des Gemeinderates in den Betriebsausschuss des Eigenbetriebs Nahwärmeversorgung Glatten

Der Gemeinderat hat folgende Personen als Mitglieder/-innen und persönliche Stellvertreter/-innen in den Betriebsausschuss des Eigenbetriebs Nahwärmeversorgung gewählt:

Mitglieder/-innen

Persönliche Stellvertreter/-innen

Herr Theo Benner

Herr Mathias Schlaich

Herr Nathan Beilharz

Frau Karen Lea Koch

Herr Friedrich Weigold

Herr Frank Schäfer

Herr Gerhard Keck

Herr Marco Schillinger

Wahl der Mitglieder/-innen und Stellvertreter/-innen des Gemeinderates in den Kindergartenausschuss

Der Gemeinderat hat folgende Personen als Mitglieder/-innen und persönliche Stellvertreter/-innen in den Kindergartenausschuss gewählt:

Mitglieder/-innen

Persönliche Stellvertreter/-innen

Herr Philipp Schillinger

Herr Nathan Beilharz

Frau Karen Koch

Frau Lisa Conzelmann

Wahl eines Mitglieds und eines/-r Stellvertreter/-in des Gemeinderats in den Vorstand des Krankenpflegefördervereins

Der Gemeinderat hat Herrn Frank Schäfer in den Vorstand des Krankenpflegefördervereins gewählt. Als persönlicher Stellvertreter wurde Herr Gerhard Keck gewählt.

Vergabe der Leistungen für die Erneuerung des Lampensystems im Schulzentrum in Glatten

Der Gemeinderat hat den Auftrag für die Erneuerung des Lampensystems im Schulzentrum in Glatten an die günstigste Bieterin Firma Hans Eisele GmbH, Lombacher Str. 67, 72293 Glatten zu einem Bruttoangebotspreis in Höhe von 29.756,02 € vergeben.

Vergabe der Leistungen für die Beschaffung eines Kommunaltraktors für den Bauhof

Der Gemeinderat hat den Auftrag für die Beschaffung eines Kommunaltraktors an die günstigste Bieterin Firma Kopf Landtechnik, Karlstraße 7, 72280 Dornstetten, zu einem Bruttoangebotspreis in Höhe von 45.648,45 € vergeben.

Erhöhung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2024/2025 und 2025/2026

Der Gemeinderat nahm von der Erhöhung der Elternbeiträge für die Kindergartenjahre 2024/2025 und 2025/2026, wie vom Gremium des Evangelischen Kirchenbezirks Freudenstadt entsprechend den Empfehlungen der Spitzenverbände beschlossen, Kenntnis.

Anerkennung der Sitzungsniederschrift vom 09.07.2024

Die Sitzungsniederschrift vom 09.07.2024 wurde vom Gemeinderat anerkannt.

Bekanntgabe nichtöffentlicher Gemeinderatsbeschlüsse

Es wurden keine nichtöffentlichen Gemeinderatsbeschlüsse bekannt gegeben.

Bekanntgaben, Verschiedenes

Der Vorsitzende gab bekannt, dass die Bürgerinitiative „Kein Containerdorf in Glatten und seinen Teilorten“ Widerspruch gegen die Ablehnung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens eingelegt habe. Das Landratsamt Freudenstadt habe den Widerspruch mit Bescheid vom 17.07.2024 zurückgewiesen. Die Bürgerinitiative habe nun die Möglichkeit beim Verwaltungsgericht Karlsruhe Klage zu erheben.

Der Vorsitzende gab bekannt, dass am Samstag, den 27.07.2024 zwölf Mitglieder der Feuerwehrabteilung Glatten in Baiersbronn zur Abnahme des Feuerwehrleistungsabzeichens in Silber antreten werden. Herr Bürgermeister Pfeifer lud die Gemeinderäte/-innen hierzu ein.

Fragen der Gemeinderäte

Von den anwesenden Gemeinderäten wurden keine Fragen gestellt.

Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 09.07.2024

Bürgerfragestunde

Von den anwesenden Bürgern wurden keine Fragen gestellt.

Vorhaben bezogener Bebauungsplan „Unterer Ösch II – 1. Änderung“ im beschleunigten Verfahren

hier: Abwägung der Stellungnahmen aus der nochmaligen Beteiligung, Entwurfsbeschluss, Satzungsbeschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass die während der nochmaligen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 4 a Abs. 3 BauGB) zum Entwurf des Bebauungsplans „Unterer Ösch II – 1. Änderung“ in Glatten eingegangenen Stellungnahmen geprüft und gerecht untereinander abgewogen wurden.

Der Gemeinderat beschließt den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und die örtlichen Bauvorschriften in der vorgestellten Fassung vom 24.04.2024.

Die Satzung über den Vorhaben bezogenen Bebauungsplan und über die örtlichen Bauvorschriften vom 24.04.2024 wird beschlossen.

Bebauungsplan „Vorderer Esch“ in Böffingen im Regelverfahren

hier: Vorentwurfsbeschluss, Beschluss über die frühzeitige Beteiligung

Der Gemeinderat billigt den Vorentwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften in der vorgestellten Fassung vom 09.07.2024.

Der Gemeinderat beschließt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplans „Vorderer Esch“.

Neues Logo für die Freiwillige Feuerwehr Glatten

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag des Feuerwehrgesamtkommandanten Herrn Weigold zur Verwendung eines neuen Logos für die Freiwillige Feuerwehr Glatten vorbehaltlich der Zustimmung der Mitglieder der Feuerwehrhauptversammlung zu. Das neue Logo darf nur auf der Freizeitkleidung und zusätzlich der Einsatzkleidung der Freiwilligen Feuerwehr verwendet werden. Im Übrigen ist weiterhin das hoheitliche Gemeindewappen zu verwenden. Das neue Logo darf das hoheitliche Gemeindewappen nicht ersetzen.

Feststellung von Hinderungsgründen des neu gewählten Gemeinderats

Der Gemeinderat stellt fest, dass bei den folgenden gewählten Personen keine Hinderungsgründe vorliegen, die einem Eintreten der Gewählten in den Gemeinderat Glatten entgegenstehen würden:

Wohnbezirk Glatten:

Koch, Karen Lea (Unabhängige Liste),

Schlaich, Mathias (Unabhängige Liste),

Schäfer, Frank (Unabhängige Liste),

Weigold, Friedrich (Bürgerliste),

Benner, Theo (Bürgerliste),

Schillinger, Philipp (Bürgerliste),

Wilding, Ralph (Bürgerliste),

Beilharz, Nathan (Bürgerliste),

Keck, Gerhard (Bürgerliste),

Conzelmann, Lisa Maria (Bürgerliste)

Wohnbezirk Böffingen:

Haas, Jens (Bürgerliste),

Grässler, Frank Martin (Unabhängige Liste)

Wohnbezirk Neuneck:

Schillinger Marco (Bürgerliste),

Sturm, Gotthilf (Bürgerliste)

Spende für die Grundschule Glatten für einen Ausflug 2024 (Sammelannahme)

Der Gemeinderat stimmt der Annahme von Spenden an die Grundschule Glatten wie folgt zu:

1. Widmaier GmbH, Glatten/Horb über 200,00 €

2. Beate Benner, Glatten über 40,00 €

3. Hans Eisele GmbH, Glatten über 100,00 €

4. SMK Meister GmbH, Glatten über 100,00 €

5. Autohaus Muz GmbH, Glatten über 200,00 €

6. Weigold Bau GmbH, Glatten über 250,00 €

7. Ärztezentrum Glatten (Dr. Deeg) über 100,00 €

8. Volksbank im Kreis Freudenstadt über 190,00 €

Baugesuch – Neubau eines Carports, Flst. 553/16, Markung Glatten

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Baugesuch Neubau eines Carports auf Flst. 553/16, Markung Glatten, zu.

Anerkennung der Sitzungsniederschrift vom 14.05.2024

Die Sitzungsniederschrift vom 14.05.2024 wurde vom Gemeinderat anerkannt.

Bekanntgaben nichtöffentlicher Gemeinderatsbeschlüsse

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass der Kaufvertrag für den Kauf des Waldgrundstücks Flst. 1806 durch die Gemeinde Glatten notariell beurkundet worden sei.

Außerdem wurde bekannt gegeben, dass der Kaufvertrag für den Verkauf des Flst. 34/1 notariell beurkundet worden sei.

Bekanntgaben, Verschiedenes

Es gibt keine weiteren Bekanntgaben.

Fragen der Gemeinderäte

Von den anwesenden Gemeinderäten wurden in öffentlicher Sitzung keine Fragen gestellt.

Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 14.05.2024

Bürgerfragestunde

Von den anwesenden Bürgern/-innen wurden keine Fragen gestellt.

Verabschiedung des Gemeindeentwicklungskonzept „Glatten 2035“

Die Gemeinde Glatten hat erstmals im Jahr 2013 in Zusammenarbeit mit der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH (KE) ein Gemeindeentwicklungskonzept erstellt. Aufgrund veränderter Rahmenbedingungen und aktueller Fragestellungen (Energieversorgung, Klimawandel, etc.) hat man sich dazu entschieden, das Gemeindeentwicklungskonzept unter breiter Beteiligung der Einwohner, der örtlichen Unternehmen und der Vereine fortzuschreiben. Im Gemeindeentwicklungskonzept Glatten 2035 werden die künftige Ausrichtung und die zentralen Entwicklungsperspektiven für die Gemeinde Glatten aufgezeigt. Es formuliert Ziele und benennt konkrete Projekte zu deren Realisierung. Zeithorizont ist das Jahr 2035.

Der Entwurf des Gemeindeentwicklungskonzeptes wurde in der Gemeinderatssitzung am 24. Oktober 2023 öffentlich eingebracht. In einer erweiterten Bürgerinformationsveranstaltung am 9. November 2023 wurde der Entwurf den interessierten Bürgerinnen und Bürgern in der Glattalhalle präsentiert. Die eingegangenen Anregungen wurden von der KE und der Gemeindeverwaltung eingearbeitet.In der Gemeinderatssitzung am 14.05.2024 wurde das Gemeindeentwicklungskonzept von der Kommunalentwicklung vorgestellt und vom Gemeinderat einstimmig verabschiedet.

Erhöhung Verwaltungskosten für die Kindertagesstätte „Himmelszelt“

Aufgrund gestiegener Kosten möchte die Evangelische Regionalverwaltung Freudenstadt den Verwaltungskostenbeitrag für alle Einrichtungen auf 5 % erhöhen. In den letzten Jahren sind im Bereich der Kindergartenverwaltung zusätzliche Aufgaben entstanden. Durch diesen Mehraufwand steigt der Verwaltungsaufwand überproportional zum Anstieg des Verwaltungskostenbeitrags, da in der Verwaltung mehr Personal vorgehalten werden muss.

Der Gemeinderat stimmt der Erhöhung der Pauschale für die Verwaltungskosten im Kindergarten auf 5 % der Personal- und Sachausgaben mehrheitlich zu.

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit dem evangelischen Kirchenbezirk Freudenstadt eine Zusatzvereinbarung zur Erhöhung der Pauschale für die Verwaltungskosten auf 5 % der Personal- und Sachausgaben abzuschließen.

Vergabe Baumaßnahme Wasserleitung Schlappbachweg

Die Netze BW führt im Jahr 2024 umfangreiche Kabelbauarbeiten im Schlappbachweg und in der Talstraße in Böffingen durch. Aufgrund der beengten Verhältnisse im Schlappbachweg bietet es sich an, die Wasserleitung vor den Kabelbauarbeiten der Netze BW auszutauschen.

Der Gemeinderat vergibt den Auftrag für die Baumaßnahme zur Erneuerung der Wasserleitung im Schlappbachweg, im Ortsteil Böffingen, an die günstigste Bieterin Firma Rath GmbH & Co. KG, Heinrich-Schickhardt-Straße 12, 72221 Haiterbach, zu einem Bruttoangebotspreis in Höhe von 113.309,67 €.

Vergabe von Planungsleistungen für die Heizzentrale für

  1. Tragwerksplanung
  2. Architektenleistungen LPH 5-9

Nach der Bewilligung des BEW-Förderantrags schreitet das Projekt Nahwärmenetz Glatten weiter voran. Damit die Heizzentrale schnellst möglichst errichtet werden kann und das Projekt zeitnah realisiert wird, wurden die Planungsleistung der Heizzentrale, sowie die Tragwerksplanung in einer beschränkten Ausschreibung ausgeschrieben.

Der Gemeinderat vergibt die Tragwerksplanung an die günstigste Bieterin Firma Holzbau Müller GmbH aus Simmersfeld zum Angebotspreis von 23.000 Euro netto.

Der Gemeinderat vergibt die Architektenplanungsleistung für die LPH 5-9 an das Atelier Kirn aus Altensteig als günstigster Bieter zu einem Angebotspreis von 91.401,15 Euro netto.

Vergabe der Planungsleistungen für das Nahwärmenetz des Eigenbetriebs Nahwärmeversorgung Glatten für

Los 1 Tiefbau und Wärmeleitungsbau, Leistungsphasen 5-9, Nebenleistungen

Los 2 Technische Gebäudeausstattung, Leistungsphasen 5-9, Nebenleistungen

Der Gemeinderat vergibt die Planungsleistungen für das Nahwärmenetz des Eigenbetriebs Nahwärmeversorgung Glatten für

Los 1 Tiefbau und Wärmeleitungsbau, Leistungsphase 5-9, Nebenleistung zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 280.819,85 €

Los 2 technische Gebäudeausstattung, Leistungsphasen 5-9, Nebenleistungen zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 348.068,58 €

an die günstigste Bieterin Firma IBS Ingenieurgesellschaft mbH in 74321 Bietigheim-Bissingen.

Es wird darauf hingewiesen, dass für Los 1 ein Honorar nach Kostenfeststellung und für Los 2 nach Kostenberechnung Ausschreibungs- und Zuschlagsgrundlage ist. Für Nebenleistungen wird teilweise eine Abrechnung auf Basis nachgewiesener Stunden nach Stundensatz erfolgen, so dass die finalen Kosten von den Angebotssummen abweichen können.

Beschluss über die Art und Weise der Flüchtlingsunterbringung der Gemeinde Glatten

Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich, das Angebot des Landkreises Freudenstadt zur Errichtung von Wohncontainern für die Unterbringung von 34 Geflüchtete auf dem Gelände der ehemaligen Küferei Franz befristet auf zwei Jahre anzunehmen. Die Kosten, die für die Errichtung und den Unterhalt der Wohncontainer sowie für die Betreuung der Flüchtlinge anfallen, trägt der Landkreis Freudenstadt.

Mit einer Gegenstimme hat der Gemeinderat mehrheitlich beschlossen, dass die Flüchtlinge, die aktuell in den kommunalen Obdachlosenunterkünften der Gemeinde Glatten untergebracht sind, nach der Errichtung der Wohncontainer auf dem Gelände der ehemaligen Küferei Franz, in die Wohncontainer umgesiedelt werden sollen.

Bebauungsplan „Vorderer Esch“ in Böffingen hier: erneuter Aufstellungsbeschluss

Der Beschluss des Gemeinderats über die Aufstellung des Bebauungsplans „Vorderer Esch“ in Glatten-Böffingen nach § 1 Abs. 8 BauGB vom 16.04.2024 wird aufgehoben.

Die Aufstellung des Bebauungsplans „Vorderer Esch“ in Glatten-Böffingen wird nach § 1 Abs. 8 BauGB vom Gemeinderat erneut beschlossen.

Sachspende der Metzgerei Wiedmaier Glatten anlässlich der Dorfputzaktion 2024

Die Metzgerei Wiedmaier hat im Zuge der „Dorfputzaktion 2024“ Grillgut für die ehrenamtlichen Helfer zur Verfügung gestellt und hat sich im Nachgang zu dieser Aktion für eine Sachspende im Wert von 290,00 Euro ausgesprochen. Der Gemeinderat stimmt der Annahme einer Sachspende (Verpflegung) im Wert von 290,00 Euro im Zuge der Dorfputzaktion 2024 einstimmig zu und spricht seinen Dank für die Spende aus.

Annahme einer zweckgebundenen Spende der Firma Schmalz (Glatten) für die Jugendfeuerwehr Glatten über einen Betrag in Höhe von 2.000 Euro

Der Gemeinderat stimmt der Annahme einer zweckgebundenen Spende der Firma Schmalz in Höhe von 2.000,00 Euro für die Jugendfeuerwehr der Gemeinde Glatten einstimmig zu und spricht seinen Dank für die Spende aus.

Baugesuch – Neubau eines Schleuderbetonmasts mit 2 Plattformen sowie Systemtechnik auf Fundament, Flst. 1035, Markung Glatten

Die Telekom möchte den Funkmasten auf dem Palmberg mitnutzen. Aufgrund von statischer Auslastung des vorhandenen 50 Jahre alten Masts, ist ein Masttausch notwendig.

Der Gemeinderat stimmt dem Neubau eines Schleuderbetonmasts mit 2 Plattformen sowie einem Fundament mit der Systemtechnik auf Flst. 1035, Markung Glatten, mehrheitlich zu.

Anerkennung der Sitzungsniederschrift vom 16.04.2024

Die Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung am 16.04.2024 wird vom Gemeinderat anerkannt.

Bekanntgabe nichtöffentlicher Gemeinderatsbeschlüsse

Der Vorsitzende hatte keine nichtöffentlichen Gemeinderatsbeschlüsse bekanntzugeben.

Bekanntgaben, Verschiedenes

Termine für die Seniorenfeier und das Adventsdorf 2024

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass mit den Vereinen besprochen wurde, dass die Seniorenfeier am zweiten Adventswochenende am 08.12.2024 stattfinden wird.

Das Adventsdorf wird am dritten Adventswochenende vom 14.12.2024 bis am 15.12.2024 stattfinden.

Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Glatten

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass die Freiwillige Feuerwehr Glatten am 12.07.2024 eine Hauptversammlung abhalten wird, um eine/-n zweite/-n stellvertretende/-n Feuerwehrgesamtkommandanten/-in zu wählen. Die Gemeindeverwaltung wird die erforderlichen Schritte einleiten, um die Feuerwehrsatzung, die in der Gemeinderatssitzung am 19.12.2023 beschlossen wurde, in Kraft treten zu lassen.

Fragen der Gemeinderäte

Herr Blötscher regt an, dass die Gemeindeverwaltung den Verantwortlichen mitteilen solle, dass die Blumenkästen und -beete im Gemeindegebiet regelmäßig gepflegt werden sollen.

Herr Keck fragt, wann der Gehweg in der Hölderlinstraße saniert werden wird.

Die Gemeindeverwaltung antwortet, dass der Gehweg voraussichtlich im Jahr 2024 im Rahmen der Straßenunterhaltungsarbeiten saniert werden wird.

Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 16.04.2024

Bürgerfragestunde

Herr Schäfer fragt, warum bei der Vorstellung der Zielrichtung des Bürgerbegehrens „Kein Containerdorf in Glatten und seinen Teilorten!“ im Rahmen der Anhörung der Vertrauenspersonen in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 12.03.2024 darauf verzichtet wurde, Herrn Schäfer als Vertreter für die Vertrauensperson Herrn Volker Schlaich vortragen zu lassen.

Herr Bürgermeister Pfeifer und Herr Junt antworten, dass die Vertretung einer Vertrauensperson in nichtöffentlicher Sitzung nicht zugelassen wurde, weil keine schriftliche Vollmacht vorlag. Der Vorsitzende könne eine schriftliche Vollmacht einfordern. Es wurde dem Gemeinderat und Verwaltung zu Beginn der Sitzung am 12.03.2024 lediglich ein WhatsApp-Video als Nachweis für die gewünschte Vertretung gezeigt, welches auch nicht der Verwaltung zugestellt wurde, sondern nur Herrn Schäfer. Dieses Video wurde auch und erst zu Beginn des Tagesordnungspunktes vorgezeigt, so dass auch keine rechtliche Prüfung durch die Verwaltung erfolgen konnte. Daher wurde entschieden, dass dieses Video kein zugelassenes Mittel zur Autorisierung einer Person darstellt, um keine Verfahrensfehler zu begehen. Alle Vertrauenspersonen wurden zudem schriftlich angehört. Außerdem sieht die Gemeindeordnung Baden-Württemberg vor, dass nur die im Bürgerbegehren genannten Vertrauenspersonen die Bürger-/innen vertreten dürfen, da die Unterzeichner des Bürgerbegehrens dafür unterzeichnet haben, dass sie von den drei genannten Vertrauenspersonen vertreten werden.

Zudem fragt Herr Schäfer, wie viele Personen in den geplanten Wohncontainern untergebracht werden sollen und wie lange die durchschnittliche Verweildauer von Flüchtlingen in einer Containerunterkunft sei. Diese Frage wurde im Sachvortrag zum dritten Tagesordnungspunkt beantwortet. Das geplante Containerdorf sei für 34 Personen ausgelegt. Die Verweildauer der Flüchtlinge sei von unterschiedlicher Dauer und könne nicht pauschal angegeben werden.

Des Weiteren merkt Herr Schäfer an, dass die Bürgermeister der kreisangehörigen Gemeinden und Herr Landrat Dr. Rückert im November einen Brief an die Regierung geschrieben haben, mit dem zum Ausdruck gebracht wurde, dass die Grenzen des Machbaren bezogen auf die Flüchtlingsaufnahme erreicht seien. Herr Schäfer fragt, warum man nun von diesem Statement abweiche und eine Vielzahl von Flüchtlingen aufnehmen wolle. Es sollte auf die Stimme des Volkes gehört und darauf reagiert werden. Wenn der Gemeinderat das Bürgerbegehren „Kein Containerdorf in Glatten und seinen Teilorten!“ als zulässig einstufen würde, würde die Stimmung in der Gemeinde Glatten durch den Gemeinderat gut vertreten werden.

Herr Bürgermeister Pfeifer antwortet, dass die Gemeinde Glatten als Exekutive die gesetzlichen Vorgaben der Legislative umsetzen müsse. Wie sich in den letzten Monaten gezeigt hat, nutzen die Bürger das Recht auf Demonstration, um der Politik ihre Meinung zu zeigen.

Herr Landrat Dr. Rückert erklärt, dass die Gemeinde Glatten und drei weitere Gemeinden im Landkreis von Anfang an weniger Flüchtlinge aufgenommen haben, als man ihnen nach dem Verteilschlüssel zuweisen könnte. Die Probleme mit der Flüchtlingsaufnahme müssen gegenüber dem Land und dem Bund thematisiert werden. Dennoch müssen die Kommunen ihrer Verpflichtung nachkommen und Flüchtlinge aufnehmen.

Herr Schlaich ist der Meinung, dass ein WhatsApp-Video als Nachweis für den Willen der Vertrauensperson in einer kleinen Gemeinde ausreichen hätte müssen.

Herr Seeger merkt an, dass die Bürgermeister im Landkreis Freudenstadt und der Landrat an die Regierung gemeldet haben, dass die Grenzen des Machbaren in Bezug auf die Flüchtlingsaufnahme erschöpft seien. Man sollte eine weitere Aufnahme einer Vielzahl von Geflüchteten sein lassen.

Herr Rechtsanwalt Würthner möchte als Bürger der Gemeinde aussprechen, dass das Thema der Flüchtlingsaufnahme einen Graben in der Gesellschaft verursacht habe. Er möchte sich positionieren und sagen, dass man grundsätzlich Flüchtlinge aufnehmen könne. Die Flüchtlingsaufnahme sollte jedoch im Rahmen der Möglichkeiten einer kleinen Gemeinde erfolgen. Die Gemeinde Glatten sei eine kleine Gemeinde mit ca. 2.500 Einwohnern. Die vorhandenen Möglichkeiten zur Flüchtlingsunterbringung könnten genutzt werden. Es müssen jedoch auch die Befindlichkeiten der Einwohner beachtet werden. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten hat die Gemeinde Glatten bisher immer Flüchtlinge aufgenommen. Die Flüchtlingsaufnahme sei bisher jedoch im kleinen Rahmen erfolgt und sollte weiterhin in diesem Maße gehandhabt werden. Herr Würthner stellt die Frage: „Wollen wir ein Containerdorf in Glatten oder gibt es auch andere Möglichkeiten?“

Der Vorsitzende verweist auf den dritten Tagesordnungspunkt, bei dem diese Frage beantwortet werden wird. Herr Ziemann fragt nach der Dynamik im Landkreis. Er möchte wissen, ob die Zuzugsrate von Flüchtlingen derzeit zunehme. Außerdem fragt er, was mit den Flst. 206 und 208/1 im Bereich Niederhofen, die derzeit verpachtet seien, in Zukunft passiere.

Der Vorsitzende antwortet, dass das Landratsamt beim Sachvortrag zum dritten Tagesordnungspunkt die Frage zur Zuzugsrate beantworten wird. Im Rahmen der Beratung zum dritten Tagesordnungspunkt wurde erläutert, dass die Zuzugsrate seit Beginn des Ukraine-Kriegs gestiegen sei. Im Mai 2024 müssen im Landkreis Freudenstadt voraussichtlich ca. 25 bis 30 weitere Flüchtlinge aufgenommen werden. Erst im Mai 2024 wird das Landratsamt die Herkunft und die Familienkonstellationen dieser Personen erfahren. Die Flüchtlingsunterkünfte im Landkreis seien derzeit voll belegt. Wenn die Zuzugsrate zu Beginn des Jahres nicht deutlich zurückgegangen wäre, hätten die Turnhallen im Landkreis belegt werden müssen.

Der Vorsitzende antwortet auf die Frage von Herrn Ziemann, dass die Gemeinde Glatten die Flächen Flst. 206 und Flst. 208/1 derzeit verpachtet habe. Nach dem bestehenden Pachtvertrag könne das Pachtverhältnis nur mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Pachtjahres gekündigt werden. Die Flächen Flst. 206 und Flst. 208/1 stünden somit erst ab dem 01.01.2025 zur Verfügung. Aufgrund der Dringlichkeit bei der Aufnahme von Geflüchteten, müsse unter dem dritten Tagesordnungspunkt mit dem Landratsamt diskutiert werden, ob bis zum Jahr 2025 mit der Errichtung einer Containerunterkunft gewartet werden könne.

Beschluss über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Kein Containerdorf in Glatten und seinen Teilorten“

Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich, dass das Bürgerbegehren „Kein Containerdorf in Glatten und seinen Teilorten“, eingereicht am 26.02.2024, nach § 21 Abs. 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg unzulässig ist. Die Begründung hierzu kann über das Ratsinformationssystem der Gemeinde Glatten in der Sitzungsvorlage zum zweiten Tagesordnungspunkt abgerufen werden.

Beschluss über den Standort für die Errichtung von Wohncontainern für Flüchtlinge auf dem Gemeindegebiet Glatten

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dass der Landkreis die Möglichkeit auf Anmietung des Gästehauses Linde, Im Gries 8, als Unterbringungsmöglichkeit für Geflüchtete prüft. Falls eine Unterbringung im Gästehaus Linde nicht möglich sein sollte, wird der Gemeinderat in seiner Sitzung am 14.05.2024 nochmals über den Standort von Wohncontainern beraten. Die Gemeinde Glatten verpflichtet sich dazu, 11 Flüchtlinge in den kommunalen Unterkünften sofort unterzubringen. Des Weiteren beschließt der Gemeinderat, dass im Rahmen eines Bauleitverfahrens die städtebauliche Entwicklung des Sportplatzes und des Flst. 1078 untersucht wird. Es soll untersucht werden, ob dieser Standort in Zukunft bei Bedarf für die Errichtung von Wohncontainern oder anderweitige kommunale Projekte verwendet werden könne. Außerdem beauftragt der Gemeinderat die Verwaltung, den Pachtvertrag für das Flst. 206 zum Ende des Jahres 2024 zu kündigen.

Ausschreibungsbeschluss: Wasserleitung Schlappbachweg

Die Netze BW führt voraussichtlich im Jahr 2024 umfangreiche Kabelbauarbeiten im Schlappbachweg und in der Talstraße durch. Aufgrund der beengten Verhältnisse im Schlappbachweg empfiehlt es sich, die Wasserleitung vor den Kabelbauarbeiten der Netze BW auszutauschen.

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung einstimmig, die Baumaßnahme für die Wasserleitung im Schlappbachweg auszuschreiben.

Bebauungsplan „Vorderer Esch“ in Böffingen hier: Aufstellungsbeschluss

Mit dem Bebauungsplan „Vorderer Esch“ sollen die planungsrechtlichen Voraus-setzungen für ein dörfliches Wohngebiet geschaffen werden und damit 11 entsprechende Bauplätze in Böffingen ermöglicht werden.

Die Aufstellung des Bebauungsplans „Vorderer Esch“ in Glatten-Böffingen wird nach

§ 1 Abs. 8 BauGB vom Gemeinderat einstimmig beschlossen.

Baugesuch: Neubau einer Heizzentrale, Abbruch des bestehenden Lagergebäudes und der Garage, Flst. 1046/3

Der Gemeinderat stimmt dem Neubau einer Heizzentrale und dem Abbruch des bestehenden Lagergebäudes und der bestehenden Garage auf Flst. 1046/3, Markung Glatten, zu. Der Gemeinderat stimmt der dauerhaften Waldumwandlung auf Flst. 1046/3 und der forstrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen, wie im beigefügten Antrag beschrieben, zu.

Baugesuch – Nutzungsänderung des bestehenden Schuppens in Wohnraum im vereinfachten Verfahren, Flst. 276, Markung Böffingen

Der Gemeinderat stimmt der geplanten Nutzungsänderung des bestehenden Schuppens in Wohnraum im vereinfachten Verfahren, Flst. 276, Markung Böffingen zu.

Anerkennung der Sitzungsniederschrift vom 12.03.2024

Die Sitzungsniederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung am 12.03.2024 wurde vom Gemeinderat anerkannt.

Bekanntgabe nichtöffentlicher Gemeinderatsbeschlüsse

Der Vorsitzende hatte keine nichtöffentliche Gemeinderatsbeschlüsse bekanntzugeben.

Bekanntgaben, Verschiedenes

Dorfputzete in Glatten am 13.04.2024

Am 13.04.2024 fand in der Gemeinde Glatten eine Dorfputzete statt. Es haben weit über 90 Personen daran teilgenommen. Es wurde eine halbe Tonne Müll gesammelt. Der Vorsitzende bedankt sich bei allen Helferinnen und Helfern sowie der Metzgerei Wiedmaier für die Spende des Vespers. Er hofft, dass diese Aktion weiterhin eine so großartige Unterstützung erfährt und bringt seine große Wertschätzung hierfür zum Ausdruck.

Verkehrsschau 2024 – Fußgängerüberweg bei der AVIA-Tankstelle

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass der Antrag auf Einrichtung eines Zebrastreifens im Bereich der AVIA-Tankstelle in Glatten von der Kommission der diesjährigen Verkehrsschau im März 2024 abgelehnt wurde. Grund dafür ist, dass Fußgängerüberwege nicht unbedingt der Sicherheit des Fußgängers beim Überqueren der Fahrbahn dienen. Vielmehr bieten Fußgängerüberwege lediglich eine trügerische Sicherheit, da diese zwar eine Schutzzone für Fußgänger darstellen, jedoch nicht garantieren, dass Fahrzeugführer querende Fußgänger rechtzeitig erkennen und tatsächlich mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren und anhalten. Da Fußgänger aufgrund der Bevorrechtigung meist die erforderliche Aufmerksamkeit bei

der Querung des Fußgängerüberwegs außer Acht lassen, führt dies immer wieder zu Verkehrsunfällen.

Nach Auskunft des Polizeipräsidiums Pforzheim seien im Bereich des Straßenabschnittes bei der AVIA-Tankstelle in Glatten keine Verkehrsunfälle im Zusammenhang mit querendem Fußverkehr bekannt.

Vergabe Holzernte und Holzrücken

Die Holzernte und die Holzrückearbeiten für den Stadtwald Freudenstadt und den Gemeindewald Glatten wurden an folgende Firmen als wirtschaftlichste Bieter vergeben:

Motormanuelle Holzernte und Holzrückung:

Los Nr. 1: Top Forst Waldpflege GmbH

Los Nr. 2 Haag Forstunternehmen

Los Nr. 3: Firma Peter Sackmann

Mechanisierte Holzaufarbeitung Holzbringung:

Los Nr. 1: Forstunternehmen Kimmig GmbH & Co. KG

Los Nr. 2: Forstbetrieb Dieter Schneider

Fragen der Gemeinderäte

Herr Weigold fragt, ob bei der Verkehrsschau beschlossen wurde, das Ortseingangsschild im Bereich Hessenwiesen zu versetzen. Die Gemeindeverwaltung antwortet, dass die zuständigen Behörden bei der Verkehrsschau beschlossen haben, dass das Ortseingangsschild im Bereich Hessenwiesen nicht versetzt wird.

Herr Pfau weist darauf hin, dass das Geländer an der Brücke bei der Zufahrt zur Kläranlage noch nicht repariert worden sei. Die Verkehrssicherungspflicht liege bei der Gemeinde Glatten.

Herr Keck merkt an, dass im letzten Jahr in der Schillerstraße am Übergang zur Hölderlinstraße aufgegraben worden sei. Die Pflasterarbeiten seien nicht fachmännisch durchgeführt worden. Die Gemeindeverwaltung sollte das Ergebnis der Bauarbeiten überprüfen und die Baufirma gegebenenfalls um Sanierung bitten.de.

Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 12.03.2024

Bürgerfragestunde

Herr Benner fragt nach, warum eine Minderheit von Bürgern/-innen im Bereich des Küferwegs ein Banner aufhängen darf. Herr Benner rügt, dass einige Bürger/-innen der Gemeinde Glatten Ängste gegenüber Geflüchteten schüren, die noch niemand kenne.

Mehr als 1600 Bürger/-innen aus Glatten haben das Bürgerbegehren zur Initiative „Kein Containerdorf in Glatten und seinen Teilorten!“ nicht unterschrieben. Herr Benner trägt vor, dass in Loßburg bereits seit 10 Jahren Flüchtlinge im innerörtlichen Gebiet untergebracht seien. Der Schulweg führe an dieser Flüchtlingsunterkunft vorbei und das Baugebiet sei nicht weit davon entfernt. In Loßburg gebe es keine Probleme mit den Flüchtlingen. Herr Benner möchte wissen, warum die Gemeindeverwaltung das Banner im Bereich des Küferwegs genehmigt habe. Die Formulierung die auf dem Banner aufgedruckt ist „Berlin macht euer Problem nicht zu unserem! Glatten sagt adé!“ sei nicht korrekt, da sich nur eine Minderheit der Bürger/-innen aus Glatten der Bürgerinitiative „Kein Containerdorf in Glatten und seinen Teilorten!“ angeschlossen habe.

Herr Bürgermeister Pfeifer antwortet, dass der Antrag zur Errichtung des Banners in der Gemeinderatssitzung am 20.02.2024 beraten wurde. Bei der Beratung wurde die Begründung hervorgebracht, dass in einer Demokratie alle Meinungen geäußert werden dürfen. Das Straßenbauamt wurde als Fachbehörde zur Errichtung des Banners im Bereich des Küferwegs angehört. Außerdem befindet sich das Grundstück der ehemaligen Küferei Franz in Gemeindeeigentum. Die Gemeinde könne als Grundstückseigentümerin Ihre Zustimmung zur Errichtung eines Banners erteilen.

Herr Schäfer stellt klar, dass sich die Bürgerinitiative „Kein Containerdorf in Glatten und seinen Teilorten!“ nicht generell gegen die Aufnahme von Flüchtlingen in Glatten richtet. Das Bürgerbegehren richte sich gegen ein Containerdorf als mögliche zentrale Art der Unterbringung von Geflüchteten. Herr Schäfer habe in Oberursel selbst viele Migranten im Sportverein integriert.

Herr Schnabel erkundigt sich danach, wie weit die Planungen und Abwägungen mit der Errichtung eines Containerdorfs fortgeschritten seien. Herr Bürgermeister Pfeifer antwortet, dass die erforderlichen Verfahrensschritte zur Prüfung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Kein Containerdorf in Glatten und seinen Teilorten!“ eingeleitet wurden und derzeit von der Gemeindeverwaltung bearbeitet werden. Herr Schnabel fragt nach dem aktuellen Stand der Kaufverhandlungen zwischen der Gemeinde und den Gebäudeeigentümern der Gebäude, die die Gemeinde plant zu erwerben. Herr Bürgermeister Pfeifer antwortet, dass die Verwaltung hierzu aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskunft geben dürfe.

Resolution zur Gäubahnplanung

Die Gemeinden und Verbände fordern das Eisenbahn Bundesamt und die Stadt Stuttgart dazu auf, die Gäubahn auf ihrer bisherigen Trasse und in ihrer bisherigen Funktion zu belassen und damit auf der direkten Verbindung, auf den Hauptstrecken ohne Umsteigen, zum Stuttgarter Hauptbahnhof zu gelangen. Herr Valtinke war in der Gemeinderatssitzung anwesend und stellte den Zweck der Resolution vor. Der Gemeinderat schließt sich der Resolution zur Gäubahnplanung einstimmig an.

Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Hessenwiesen – 5. Änderung“

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Hessenwiesen – 5. Änderung“ einstimmig zu. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens soll geprüft werden, ob im Bereich des Bebauungsplans „Hessenwiesen“ Wohnbebauung ermöglicht werden kann.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Unterer Ösch II - 1. Änderung" im beschleunigten Verfahren (§ 12, § 13 a BauGB)

Hier: Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung, Entwurfsbeschluss, Beschluss über die nochmalige Beteiligung

In der Sitzung wurde die Abwägung der Stellungnahmen von Behörden und Träger öffentlicher Belange vorgetragen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss, dass die während der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB) zum Entwurf des Bebauungsplans „Unterer Ösch II – 1. Änderung“ in Glatten eingegangenen Stellungnahmen geprüft und untereinander gerecht abgewogen wurden. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften wird in der vorgestellten Fassung vom 07.02.2024 beschlossen. Die nochmalige Beteiligung wird beschlossen (nach § 4 a Abs. 3 BauGB).

Fortschreibung Regionalplan Nordschwarzwald, Teilregionalplan Windenergie und Teilregionalplan Solarenergie, hier: Beteiligungsverfahren

Der Gemeinderat nimmt die Fortschreibung des Regionalplans Nordschwarzwald zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, dem Regionalverband Nordschwarzwald mitzuteilen, die Flächen zur potentiellen Photovoltaikanlage auf dem Palmberg, die in Zukunft für die Nahwärmeversorgung dienen könnte, wie von der Gemeindeverwaltung im Jahr 2023 an den Regionalverband mitgeteilt, in den Entwurf des Teilregionalplans Solarenergie aufzunehmen. Die zwei Flurstücke, die im südlichen Bereich des Vorhabens „PV-Eichen“ hinzugekommen sind, werden von der Firma J. Schmalz GmbH selbständig an den Regionalverband gemeldet.

Beschluss über den Haushaltsplan mit Haushaltssatzung sowie den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Nahwärmeversorgung Glatten für das Jahr 2024

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Haushaltssatzung der Gemeinde Glatten für das Jahr 2024 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen in der vorgelegten Fassung. Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Nahwärmeversorgung Glatten für das Jahr 2024 in der vorgelegten Fassung.

Baugesuch - Neubau eines überdachten Festmistlagers im vereinfachten Verfahren auf Flst. 1230/1, Markung Böffingen

Der Gemeinderat erteilt einstimmig sein Einvernehmen zum Neubau eines überdachten Festmistlagers auf dem Flst. 1230/1, Markung Böffingen.

Baugesuch – Abbruch und Anbau landwirtschaftlicher Gebäudeteil mit Kartoffellager und Tierhaltung auf Flst. 54, Markung Böffingen

Der Gemeinderat erteilt einstimmig sein Einvernehmen zum Abbruch und Anbau eines landwirtschaftlichen Gebäudeteils mit Kartoffellager und Tierhaltung (40 Legehennen, 5 Rinder, 22 Schweine) auf Flst. 54, Markung Böffingen unter der Bedingung, dass der aktuelle Tierbestand nicht erhöht wird.

Baugesuch - Erweiterung Produktion und Aufstockung Bürogebäude auf den Flst. 218, 222, 221/2, 224, Markung Glatten

Der Gemeinderat stimmt dem Anbau eines Treppenhauses, der Aufstockung des Bürogebäudes, dem Anbau einer Produktionshalle in westliche Richtung, dem Versetzen einer Leichtbauhalle und eines Lagergebäudes, dem Anlegen von 15 PKW-Stellplätzen und einem Containerabstellplatz auf den Flst. 218, 222, 221/2, 224, Markung Glatten, einstimmig zu.

Anerkennung der Sitzungsniederschrift vom 20.02.2024

Die Sitzungsniederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung am 20.02.2024 wurde anerkannt.

Bekanntgabe nichtöffentlicher Gemeinderatsbeschlüsse

Der Gemeinderat hat in seiner nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 20.02.2024 beschlossen, dass seitens der Gemeinde Glatten kein Gebäude für die Flüchtlingsunterbringung erworben wird.

Bekanntgaben, Verschiedenes

Tempo-30-Zone Ortsmitte Neuneck

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass der Ortschaftsrat von Neuneck darüber beraten hätte, dass im Bereich der Ortsmitte in Neuneck eine Tempo-30-Zone entstehen solle. Bei der Verkehrsschau am 7. März 2024 hat die untere Straßenverkehrsbehörde sich ebenfalls für die Einrichtung einer Tempo-30-Zone in der Ortsmitte Neuneck ausgesprochen. Der Gemeinderat bringt zur Einrichtung einer Tempo-30-Zone in der Ortsmitte Neuneck keine Einwendungen vor.

Antrag Herr Benner auf Entfernung des Banners im Bereich des Küferwegs

Herr Benner hat in der Bürgerfragestunde beantragt, dass der Gemeinderat über den Abbau des Banners in Bereich des Küferwegs entscheidet. Der Gemeinderat hat mit zwei Stimmenthaltungen mehrheitlich beschlossen, dass das Banner im Bereich des Küferwegs bis zum Ablauf des 28.03.2024 entfernt werden muss.

Fragen der Gemeinderäte

Von den Gemeinderäten wurden in öffentlicher Sitzung keine Fragen gestellt.

Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 20.02.2024

Bürgerfragestunde

Herr Pfeifer stellt vor, dass die Vorarbeiten für die Aussichtsplattform „Augenblick“ nun nahezu beendet seien. Die Tafel auf dem Palmberg ist aufgestellt worden. Der „Augenblick“ ist eine Spende des Schwarzwaldvereins Glatten e.V. Der Verein hat sich aufgelöst. Das Vermögen des Schwarzwaldvereins Glatten e.V. wurde vom Verein für die Errichtung des „Augenblicks“ gespendet.

Frau Bach trägt vor, dass die Satzung des Schwarzwaldvereins Glatten e.V. für die Spende zunächst geändert werden musste. Die übrigen Gelder wurden an die Gemeinde gespendet. Man habe sich dazu entschieden, eine Aussichtsplattform mit Rundweg mit dem Namen „Augenblick“ zu errichten.

Der Vorsitzende gibt den Bürgern die Möglichkeit Fragen zu stellen.

Herr Vogt trägt vor, dass er in der Zeitung gelesen habe, dass der Gemeinderat über den Ankauf von drei Häusern für die Flüchtlingsunterbringung beraten werde. Herr Vogt ist der Meinung, dass die Flüchtlinge nicht in Häusern innerhalb des Wohngebiets untergebracht werden sollten. Herr Vogt regt an, dass die Eigentümer ihren Wohnraum direkt an den Landkreis vermieten sollen. Herr Vogt befürchtet, dass durch den Kauf von Häusern kommunale finanzielle Mittel für andere Investitionen der Gemeinde fehlen würden. Ein Hauskauf sei aufgrund der Unterhaltungskosten für die Gemeinde nicht zumutbar. Bei einer Inanspruchnahme eines Zuschusses aus dem Förderprogramm „Wohnraum für Flüchtlinge“ wäre die Gemeinde zur Nutzung des Gebäudes als Flüchtlingsunterkunft für 20 Jahre verpflichtet.

Herr Vogt fragt, mit welchen laufenden finanziellen Aufwendungen die Gemeinde rechnet, wenn es zum Kauf der Häuser käme. Zudem fragt er, welche Vorhaben der Gemeinde aufgrund des Hauskaufs zurückgestellt werden müssten. Außerdem fragt Herr Vogt, wie die Rechte der Anwohner geschützt werden könnten. Herr Vogt fragt, ob es zulässig sei, in einem Wohngebiet eine große Anzahl an Flüchtlingen unterzubringen und ob es sich hierbei nicht um eine gewerbliche Nutzung handle, die in einem Wohngebiet unzulässig sei.

Herr Vogt merkt an, dass im Bereich der Riedstraße 2 in Glatten bereits eine Asyl- und Obdachlosenunterkunft bestehe und fragt ob es möglich wäre, im Rahmen der Ausnahmeregelung des § 246 Baugesetzbuch, eine weitere Flüchtlingsunterkunft im Außenbereich zu errichten.

Herr Pfeifer antwortet, dass der Landkreis bereit sei, den Gemeinden Wohncontainer zur Verfügung zu stellen, welche durch das Land finanziert und den Landkreis betrieben und betreut werden. Die Kommunen Pfalzgrafenweiler, Baiersbronn und Eutingen haben dieses Angebot angenommen. Das Landratsamt würde im Falle der Errichtung von Wohncontainern die kompletten Kosten für den Unterhalt der Container mitsamt der Verwaltung übernehmen. Da es sich bei der Flüchtlingsaufnahme um eine Pflichtaufgabe der Gemeinde handle, sei ein Bürgerbegehren, das sich gegen diese Pflichtaufgabe richtet, vorbehaltlich der abschließenden Prüfung durch die Rechtsaufsichtsbehörde nicht zulässig. Allerdings habe die Bewegung in Glatten bereits eine Petition beim Bundestag und Landtag eingereicht.

Herr Pfeifer kann die Frage zu den laufenden Kosten, die durch den Hauskauf entstehen würde, zum aktuellen Zeitpunkt nicht beantworten, da die Gemeinde bisher noch kein weiteres Haus erworben habe. Es seien noch keine finanziellen Aufwendungen angefallen, die verglichen werden könnten. Der Gemeindeverwaltungsverband Dornstetten als untere Baurechtsbehörde beurteilt den Standort im Bereich der ehemaligen Küferei Franz für die Errichtung von Wohncontainern als baurechtlich genehmigungsfähig. In der Sitzung am 9. Januar 2024 wurde die Verwaltung vom Gemeinderat dazu beauftragt, unter Beteiligung der Bevölkerung weiteren Wohnraum für Geflüchtete im Gemeindegebiet abzufragen. Die Verwaltung hat daraufhin mehrere Aufrufe über Social Media und das Mitteilungsblatt durchgeführt, auch die Tagespresse berichtete ausführlich. Es wurden ca. 25 Hauseigentümer mit potentiell leerstehendem Wohnraum gezielt von der Verwaltung angeschrieben. Bei der Gemeindeverwaltung sind daraufhin 16 negative Rückmeldungen eingegangen. 10 Hauseigentümer haben sich gar nicht zurückgemeldet. Positive Rückmeldungen gibt es keine. Wenn die Kommune ein Haus erwerben würde, wäre die Kommune der Kostenträger für die Investitions- und Unterhaltungskosten und zusätzliches Personal zum Betrieb der Unterkunft. Da die Gemeinde Glatten nicht über ausreichendes Personal verfügt, wäre die Annahme des Containerangebotes des Landkreises für die Gemeinde sowohl finanziell als auch personell die bessere Lösung.

Die Investition im Rahmen des Ankaufs eines Gebäudes müsste über die Abschreibungen refinanziert werden. Die Gemeindeverwaltung hat den Asylkreis, der im Jahr 2016 bereits aktiv war, angeschrieben und wartet auf Rückmeldung und Unterstützung der ehrenamtlich tätigen Bürger. Es sind aber auch alle anwesenden Bürger/innen herzlich eingeladen bei der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe zur Integration mitzuhelfen.

Der Vorsitzende erläutert, dass es sich beim Nachbarrecht um Privatrecht handle. Sollte es zu Problemen kommen und die Sicherheit gefährdet werden, müsse die Kommune über die Anstellung eines Security-Dienstes nachdenken.

Da eine Asyl- und Obdachlosenunterkunft dem Wohnen diene und eine Pflichtaufgabe der Kommunen ist, liege keine gewerbliche Nutzung vor und es müsste keine Nutzungsänderung beantragt werden.

Die Wohncontainer könnten im Außenbereich nur errichtet werden, wenn im Innenbereich keine ausreichende genehmigungsfähige Flächen zur Verfügung stünde. Das Gelände der ehemaligen Küferei Franz stelle eine genehmigungsfähige Fläche dar.

Herr Pfeifer stellt vor, dass sich am Vormittag des Sitzungstags eine weitere Alternative für die Errichtung des Containerdorfs auf den Flst. 206 und 208/1 ergeben habe. Da weitere Informationen zu dieser Fläche erst am Vormittag des Sitzungstags bei der Verwaltung eingegangen sind, konnte weder eine finale Prüfung noch mit den aktuellen Pächtern dieser Fläche Rücksprache gehalten werden. Der Gemeinderat müsse die Verwaltung dazu beauftragen, die Errichtung von Wohncontainern auf diesen Flurstücken weiter zu untersuchen.

Herr Birk trägt vor, dass es sich bei einem Containerdorf nicht um ein „Rundum-sorglos-Paket" handeln würde. Die Sicherheit der Menschen, die rund um das Containerdorf leben, würde gefährdet werden. Die Kommune sollte von Ihrem Selbstveraltungsrecht Gebrauch machen und sich gegen die Aufnahme einer Vielzahl von Flüchtlingen wehren. Herr Schlaich stimmt zu, dass sich die Gemeinde gegen die Aufnahme einer Vielzahl von Geflüchteten wehren und alle kommunalrechtlichen Möglichkeiten gegen die Aufnahme einer Vielzahl von Flüchtlingen ausschöpfen sollte. Herr Schlaich bittet den Bürgermeister und den Gemeinderat sich an die Regierung zu wenden und die erschöpften Kapazitäten nochmals vorzutragen. Eine weitere Aufnahme von Geflüchteten im Gemeindegebiet Glatten sei nicht zumutbar.

Herr Pfeifer antwortet, dass hierfür eine Gesetzesänderung durch die Legislative notwendig sei. Solange es keine Gesetzesänderung gebe, müsse die Gemeinde ihrer gesetzlichen Pflichtaufgaben nachkommen.

Herr Pfeifer berichtet, welche Alternativflächen die Gemeinde geprüft habe. Die Errichtung von Wohncontainern im Bereich der Riedwiese sei nicht möglich, da sich diese im Außenbereich befinde. Die Bürgermeister/-innen und der Landrat des Landkreises Freudenstadt haben eine gemeinsame Erklärung an die Bundes- und Landesregierung gefasst, mit der zum Ausdruck gebracht wurde, dass die kommunalen Aufnahmekapazitäten ausgeschöpft seien.

Herr Schlaich trägt vor, dass die Wohncontainer in Pfalzgrafenweiler nicht rund um die Uhr von einem Security-Dienst überwacht werden würden. Es gebe überwiegend nachts Probleme. Herr Schlaich befürchte, dass die Flüchtlinge Schäden an Firmengegenstände der umliegenden Firmen anrichten und diese nicht ersetzt werden würden.

Herr Schäfer trägt aus eigenen Erfahrungen vor, dass in anderen Gemeinden die Sicherheit durch die Errichtung von Wohncontainern aufgrund von Übergriffen und anderweitigen Vorfällen gefährdet sei. Er trägt Alltagssituationen vor, in denen die Bürger Angst haben, an den Wohncontainer vorbei zu gehen.

Herr Schäfer erkundigt sich nach der geplanten Sperrung in der Niederhofer Straße. Die Netze BW führe Spülbohrungen durch. Die Verwaltung verweist auf die verkehrsrechtliche Anordnung der unteren Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Freudenstadt. Die Verwaltung wird die Netze BW als Bauherrin bitten, Kontakt mit den Anliegern aufzunehmen.

Herr Seeger trägt vor, dass sich die Bürger durch den Ausdruck „Narretei“, wie er im Presseartikel vom 12.02.2024 bezeichnet wurde, mit ihren Sorgen nicht ernst genommen fühlen. Die Anliegen der Bürger sollen respektvoll berücksichtigt werden. Herr Schnabel stimmt dem zu.

Herr Seeger trägt vor, dass im Bereich des Hotels „Room 58 – Lounge58“ in Glatten zwischen den Pollern am Kreisverkehrs regelmäßig Fahrzeuge parken. Die Gemeinderäte und der Bürgermeister sollten dafür sorgen, dass dieser Gehwegbereich für Rollstuhlfahrer, Menschen mit Rollator und Kinderwagen freigehalten wird. Herr Bürgermeister Pfeifer sichert zu, dass die Verwaltung und die Gemeindevollzugsbedienstete für die Freihaltung der Gehwege sorgen. Bei Ordnungswidrigkeiten in der Nacht könne die Polizei gerufen werden.

Frau Bach trägt vor, dass es keine optimale Lösung für die Unterbringung der Geflüchteten gebe. Wenn sich der Gemeinderat für die Errichtung der Wohncontainer entscheide, fühlen sich die Bürger nicht mehr sicher und leisten Widerstand. Wenn die Gemeinde sich für den Erwerb eines Hauses entscheiden würde, fallen für die Gemeinde hohe Kosten an und die Bürger in der Umgebung würden sich ebenfalls nicht wohl fühlen. Wenn der Gemeinderat beide Alternativen ablehne, müssten die Flüchtlinge in der Glattalhalle untergebracht werden, da die Gemeinde keine weiteren Gebäude mehr hat. Hierdurch würden das Vereinsleben und der Sportunterricht der Schüler massiv beeinträchtigt werden.

Vergabe Erneuerung Straßenbeleuchtung in der Unteren Ösch

Der Gemeinderat vergibt den Auftrag für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Unteren Ösch an die günstigste Bieterin Firma Rath GmbH & Co. KG, Heinrich-Schickhardt-Straße 12, 72221 Haiterbach, zu einem Bruttoangebotspreis in Höhe von 189.663,50 €. Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung bei einer Elektrofirma den Verteilerschrank, die Masten und die Leuchten in Höhe von 45.000 € zu beschaffen.

Der Gemeinderat stimmt der Erweiterung der Beleuchtung zwischen dem Küferweg und dem Steinbuckelweg zu.

Einbringung des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung für das Jahr 2024

Der Gemeinderat nimmt den vorgelegten und erläuterten Haushaltsplanentwurf zur Kenntnis. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2024 anhand der vorgelegten Zahlen für die Gemeinderatssitzung am 12.03.2024 zur Beschlussfassung vorzulegen.

Neufassung der Friedhofssatzung mit Gebührenverzeichnis zum 01.03.2024

Aufgrund den aktuellen Empfehlungen des Gemeindetags musste die Friedhofssatzung aus dem Jahr 2014 überarbeitet werden.

Die Bestattungsgebühren in der Gemeinde Glatten wurden zuletzt im Jahr 2019 erhöht. Aufgrund gestiegener Preise ist eine Erhöhung der Bestattungsgebühren erforderlich.

Der Gemeinderat beschließt die Neufassung der Friedhofssatzung und das Gebührenverzeichnis zum 01.03.2024. Die neue Friedhofssatzung wird in diesem Amtsblatt öffentlich bekanntgemacht. Es werden ausschließlich die Gebühren erhöht, auf welche die Gemeinde keinen Einfluss nehmen kann.

Vergabe der Bestattungsleistungen ab 01.03.2024

Gemäß den vergaberechtlichen Vorschriften war eine Ausschreibung der Bestattungsleistungen notwendig. Das Fischer Bestattungshaus in Freudenstadt hat als einziger Bieter ein Angebot abgegeben.

Der Gemeinderat stimmt der Vergabe der Bestattungsleistungen an das Fischer Bestattungshaus, Bärenwiesen 1/1, 72250 Freudenstadt zu und beauftragt die Gemeindeverwaltung den beigefügten Bestattungsvertrag mit dem Fischer Bestattungshaus abzuschließen.

Vergabe der Leistungen für die Durchführung eines freiwilligen Gutachtens über den Verkehrslärm

Der Gemeinderat lehnt den Antrag der Verwaltung, die Leistungen für die Durchführung eines freiwilligen Gutachtens über den Verkehrslärm zu vergeben, mehrheitlich ab.

Der Gemeinderat beschließt, die Leistungen für ein freiwilliges Lärmgutachten erst nach Abschluss der Baumaßnahmen in der Ortsdurchfahrt Loßburg, wenn durch die Aufhebung der innerörtlichen Umleitung durch die Gemeinde Glatten der normale Verkehrsfluss in den betroffenen Straßen wieder hergestellt ist, zu vergeben.

Erlass eines Redaktionsstatus für das Amtsblatt der Gemeinde Glatten

Nach der neusten Rechtsprechung sollen Kommunen ein Redaktionsstatut erlassen, insbesondere um die Zulässigkeit von Anzeigen, Wahlwerbung und sonstigen Äußerungen von Parteien, Wählervereinigungen und Kandidaten einheitlich und für alle gleich zu regeln. Im Sinne des staatlichen Neutralitätsgebots und die stetige Rechtsprechung sollte für politische oder wahlwerberelevante Anzeigen eine ausreichend lange bemessene Karenzzeit per Redaktionsstatut festgelegt werden. Laut dem Innenministerium Baden-Württemberg darf diese Karenzzeit nicht unter sechs Wochen betragen. Die Empfehlung liegt bei drei Monaten vor einer Wahl.

Der Gemeinderat beschließt ein Redaktionsstatut für das Amtsblatt der Gemeinde Glatten. Das Redaktionsstatut ist in diesem Amtsblatt veröffentlicht.

Bestätigung der Wahl des stellvertretenden Gesamtkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Glatten

Gem. § 9 Abs. 5 der Feuerwehrsatzung der Gemeinde Glatten sind die Feuerwehrkommandanten und deren Stellvertreter nach der Wahl durch die Gesamtfeuerwehr vom Bürgermeister nach Zustimmung durch den Gemeinderat auf die Dauer von fünf Jahren neu zu bestellen.

Die Freiwillige Feuerwehr hat in ihrer Hauptversammlung am 12. Januar 2024 Herrn Markus Birk als stellvertretenden Gesamtkommandanten auf die Dauer von fünf Jahren gewählt.

Der Gemeinderat stimmt der Ernennung von Herrn Markus Birk zum stellvertretenden Gesamtkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Glatten für weitere fünf Jahre zu.

Der Vorsitzende händigt Herrn Birk eine Ernennungsurkunde zum stellvertretenden Gesamtkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Glatten aus und bedankt sich bei Herrn Birk, dass er dieses verantwortungsvolle Ehrenamt weiterführt.

Errichtung einer Umspannstation auf dem Flst. 215 – Markung Glatten: hier Befreiung von den Festsetzungen

Die Netze BW benötigt im Bereich der Lombacher Straße eine neue Umspannstation bzw. Schaltstation, um zu einem späteren Zeitpunkt die bestehende 20 kV Freileitung abbauen zu können. Der Bebauungsplan legt für die Fläche auf Flst. 215 den Nutzungszweck „Naturschwimmbad“ fest. Bezüglich der vorliegenden Festsetzungen benötigt das Baugesuch zur Umsetzung eine Befreiung bzw. Zustimmung durch den Gemeinderat.

Der Gemeinderat stimmt der Errichtung einer Umspannstation auf dem Flst. 215, Markung Glatten zu und erteilt für die Errichtung der geplanten Umspannstation eine Befreiung vom Nutzungszweck „Naturschwimmbad“.

Anerkennung der Sitzungsniederschrift vom 23.01.2024

Die Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung am 23.01.2024 wurde vom Gemeinderat anerkannt.

Bekanntgabe nichtöffentlicher Gemeinderatsbeschlüsse

Es wurden keine nichtöffentlichen Gemeinderatsbeschlüsse bekannt gegeben.

Bekanntgaben, Verschiedenes

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass Herr Eberhard Valtinke in der nächsten Gemeinderatssitzung am 12.03.2024 anwesend sein und die Resolution zur Gäubahn vorstellen wird.

Der Vorsitzende trägt vor, dass von den Bürgern ein Antrag auf Genehmigung des Plakats im Bereich des Küferwegs gestellt wurde. Der Gemeinderat hat diesem Antrag mehrheitlich zugestimmt und beauftragt die Verwaltung den Antragstellern, eine Genehmigung für dieses Plakat auszusprechen.

Der Vorsitzende verliest die Tagesordnungspunkte für die Verkehrsschau im März 2024. Auf der Tagesordnung stehen folgende Punkte:

  • Einrichtung von Tempo 10 km/h im Brückenbereich der Fa. Schmalz für Einsätze und Wartungsarbeiten des Hochwasserzweckverbands am Hochwasserrückhaltebecken
  • Wohnmobilstellplatz, Regelung für Dauerparker
  • Bushaltestelle in der Dornstetter Straße, Haltestellenschild im Bereich der dritten Bucht
  • Schilder in der Bachstraße ohne Genehmigung, die auf einen Rad- und Fußweg hinweisen
  • Verbot für Kraftfahrzeuge auf dem Weg hinter dem Netto entlang der Glatt
  • Tempo 70 km/h in der Schopflocher Straße
  • Verbindungsgehweg Untere Ösch – Küferweg – Steinbuckelweg
  • Beidseitiges Halteverbot in der Rudolf L’Orange Straße von der Einmündung Dietersweilerstraße bis zur Kreuzung Harteckweg/In der Luge
  • Versetzung des Ortsschilds in der Dietersweilerstraße bis zu Einmündung Hessenwiesenweg
  • Vermehrte Kontrollen im Kurvenbereich der Schappachstraße durch den Gemeindevollzugsdienst
  • Einrichtung eines Zebrastreifens im Bereich der AVIA-Tankstelle

Die Tagesordnungspunkte werden im Nachgang an die untere Verkehrsbehörde des Landratsamtes Freudenstadt übersandt.

Derzeit laufe die Anhörung des Regionalverbands zu den Teilregionalplänen Windenergie und Freiflächenphotovoltaik. Bis zum 15. März 2024 können Anregungen auf der Homepage des Regionalverbands Region Nordschwarzwald abgegeben werden.

Fragen der Gemeinderäte

Herr Keck regt an, dass im Bereich des Fußwegs im Bereich der Ulrich-Rath-Gedenkbank in Richtung Böffingen der Weg verwurzelt sei. Es solle ein Geländer angebracht werden. Die Verwaltung leitet das Anliegen an den Förster weiter.

Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 23.01.2024

Bürgerfragestunde

Herr Herbstreuth trägt vor, dass er vor drei Jahren einen Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage in der Größe von 3 Hektar an den Gemeinderat gestellt habe. Dieser Antrag sei vom Gemeinderat abgelehnt worden. Nun habe er im Amtsblatt gelesen, dass ein anderer Vorhabensträger in der Gemeinde Glatten ein 6 ha großes Solarfeld errichten wolle und der Gemeinderat dem Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans in seiner Sitzung im Dezember zugestimmt habe.

Herr Bürgermeister Pfeifer antwortet, dass sich die Bedeutung der Photovoltaikfreiflächenanlagen in den letzten Jahren grundsätzlich verändert habe. Der Regionalverband Nordschwarzwald werde Flächen für Windkraft und Photovoltaikfreiflächenanlagen künftig in der Zuständigkeit des Landes ausweisen. Im Jahr 2021 gab es noch keine verbindlichen Richtlinien für die Errichtung von Photovoltaikfreiflächenanlagen. Der Gemeinderat konnte zum damaligen Zeitpunkt lediglich abwägen, ob städtebaulich Flächen der Landwirtschaft entzogen und mit Photovoltaik überbaut werden sollen.

Da die Anträge zur Errichtung von Photovoltaikfreiflächenanlagen zunehmen, hat die Gemeinde Glatten einen Kriterienkatalog für Freiflächenphotovoltaik auf der Gemarkung der Gemeinde Glatten erstellt. Ziel des Kriterienkatalogs ist der gerechte und faire Interessensausgleich zwischen Landwirtschaft und Freiflächenphotovoltaik. Zur Beurteilung, ob eine Photovoltaikanlage im Landschaftsschutzgebiet errichtet werden kann, muss sehr wahrscheinlich ein vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden, aber es Rechtssicherheit besteht nicht. Im Rahmen von diesem Bebauungsplanverfahren werden die Träger öffentlicher Belange angehört und können ihre Bedenken vortragen. Gemäß dem Kriterienkatalog der Gemeinde Glatten besteht die Möglichkeit, eine Beratung durch das Landwirtschaftsamt des Landratsamtes Freudenstadt in Anspruch zu nehmen. Die Ergebnisse der Beratung durch das Landwirtschaftsamt werden dem Gemeinderat anschließend vorgelegt und dienen als Nachweis dafür, dass der Landwirtschaft durch die Errichtung von Photovoltaikfreiflächenanlagen keine existentiell bedrohlichen oder landwirtschaftlich wertvollen Flächen entzogen werden.

Gemeinsamer Gutachterausschuss – Auswahl der zu bestellenden Gutachter/-innen für die Gemeinde Glatten

Gemäß der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über den Gemeinsamen Gutachterausschuss der Gemeinde Baiersbronn sollen zwei Gutachter/-innen aus der Gemeinde Glatten im Gemeinsamen Gutachterausschuss vertreten sein. Die Gutachter/-innen des Gemeinsamen Gutachterausschusses sind zum 30.06.2024 neu zu bestellen.

Der Gemeinderat stimmt der Beibehaltung und Neubestellung von Herrn Theo Benner und Herrn Andreas Pfau als Gutachter für den Gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Gemeinde Baiersbronn zum 30.06.2024 zu.

Baugesuch – Flst. 561/7, Markung Glatten

Der Gemeinderat stimmt der nachträglichen Genehmigung des vorliegenden Baugesuchs – Aufbau einer Dachgaube, Flst. 561/7, Markung Glatten zu.

Baugesuch – Flst. 1015/19, 1015/12, Markung Glatten

Der Gemeinderat stimmt dem Umbau und der Sanierung des bestehenden Gebäudes, dem Anbau von zwei Balkonen an der Südseite und einem Carport an der Ostseite, Flst. 1015/19, Flst. 1015/12, Markung Glatten, zu.

Baugesuch – Neubau einer Garage, Flst. 880/10, Markung Glatten

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Baugesuch – Neubau einer Garage auf Flst. 880/10, Markung Glatten, zu.

Baugesuch – Flst. 1579, Markung Glatten

Der Gemeinderat stimmt dem Baugesuch – Neubau einer Doppelgarage mit teilweiser Terrassennutzung des Daches, Flst. 1579, Markung Glatten zu.

Anerkennung der Sitzungsniederschrift vom 09.01.2024

Die Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung am 09.01.2024 wurde anerkannt.

Bekanntgabe nichtöffentlicher Gemeinderatsbeschlüsse

Der Vorsitzende gibt keine nichtöffentlichen Gemeinderatsbeschlüsse bekannt.

Bekanntgaben, Verschiedenes

Der Vorsitzende gab bekannt, dass der Antrag auf Förderung dunkelgrauer Flecken im Breitbandausbau durch die OEW Breitband GmbH auf Markung der Gesamtgemeinde Glatten vom Bund vorläufig bewilligt wurde.

Fragen der Gemeinderäte

Frau Bach fragt, inwiefern die Straßenbeleuchtung in der Unteren Ösch defekt sei. Herr Bürgermeister Pfeifer antwortet, dass das Kabel dieser Straßenbeleuchtung alt und schadhaft sei. Der Gemeinderat habe in seiner Sitzung im September beschlossen, dass die konventionelle Straßenbeleuchtung saniert wird. Die Sanierungsmaßnahme wurde im Januar 2024 ausgeschrieben. Die Sanierungsarbeiten und die Vorbereitungen für den Breitbandausbau sollen in der Gemeinderatssitzung am 20.02.2024 vergeben werden. Die Bauarbeiten werden einige Zeit in Anspruch nehmen.

Herr Günther merkt an, dass er mit den Eigentümern des Wasserreservoirs im Bereich Alt Egart gesprochen habe. Die Gemeinde dürfe im Rahmen der Baumaßnahmen des Radwegs entlang der K4776 die privaten wasserführenden Schächte untersuchen, um nach dem Entwässerungsproblem zu suchen. Die Eigentümer seien bemüht, Pläne mit dem Verlauf der privaten Wasserleitungen zu finden.

Herr Eisen merkt an, dass die Straßenbeleuchtung in Neuneck im Bereich der Sulzer Straße noch nicht funktioniere. Der Vorsitzende antwortet, dass es einer Verlegung von Kabel unter der Landesstraße bedarf. Während der Umleitungsstrecke wurde die Straßensperrung zur Verlegung der Kabel nicht genehmigt. Die Gemeindeverwaltung hat bei der beauftragten Firma angeregt, die Arbeiten während der Aufhebung der innerörtlichen Umleitung in der Winterpause durchzuführen. Die Bauarbeiten werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Herr Weigold trägt vor, dass er von den Einwohnern noch zwei mögliche Standorte für die Errichtung von Flüchtlingscontainern erhalten habe. Die Gemeindeverwaltung solle prüfen, ob auf dem Parkplatz beim Sportgelände oder auf der Tauschfläche von Herrn Franz Flüchtlingscontainer errichtet werden können.

Der Vorsitzende antwortet, dass die Gemeindeverwaltung auch diese Flächen prüfen werde. Es gebe eine Petition gegen die Errichtung von Wohncontainern durch den Landkreis Freudenstadt zur Unterbringung von Flüchtlingen in der Gemeinde Glatten. Die Gemeinde Glatten hat die Petition vom Ministerium der Justiz und für Migration erhalten. Das Landratsamt Freudenstadt wird unter Beteiligung der Gemeinde Glatten eine Stellungnahme abgeben.

Bürgerfragestunde

Herr Rechtsanwalt Schnabel weist darauf hin, dass er am 21.11.2023 Widerspruch gegen die Errichtung eines Containerdorfes auf dem Gelände der ehemaligen Mosterei Franz beim Bürgermeisteramt Glatten eingelegt habe. Er fragt, was mit dem Widerspruch geschehen sei. Der Vorsitzende antwortet, dass wie ihm umgehend telefonisch mitgeteilt wurde, zum Zeitpunkt des Eingangs des Widerspruchs beim Bürgermeisteramt Glatten noch kein Verfahren zur Aufstellung von Wohncontainern auf dem Gelände der ehemaligen Mosterei Franz eröffnet gewesen sei. Über die Eröffnung eines entsprechenden Verwaltungsverfahren wird heute der Gemeinderat beraten. Sollte dann ein Bauantragsverfahren in die Wege geleitet werden, könne der Widerspruch bearbeitet werden.

Herr Rechtsanwalt Schnabel erwähnt, dass er der Gemeindeverwaltung vor der Gemeinderatssitzung einen Fragebogen zukommen lassen hat. Der Vorsitzende antwortet, dass die übersandten Fragen aus dem Fragebogen in der Sitzung im Sachvortrag zum zweiten Tagesordnungspunkt beantwortet werden.

Herr Rechtsanwalt Schnabel übergab Herrn Bürgermeister Pfeifer eine Unterschriftenliste mit Unterschriften von Bürgern der Gemeinde Glatten gegen den Containerstandort am Küfergelände.

Frau Trik fragt, ob der Standort bei der Mosterei Franz endgültig als Standort definiert wurde oder ob es einen alternativen Standort für die Errichtung von Wohncontainern gebe. Außerdem möchte Sie die Gründe für und gegen die Errichtung der Wohncontainer auf dem Gelände der ehemaligen Küferei Franz wissen.

Der Vorsitzende antwortet, dass es weitere Untersuchungen gab. Andere Standorte sind für die Errichtung von Wohncontainern nicht gleich geeignet. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass im Rahmen des Sachvortrags zum zweiten Tagesordnungspunkt die Standortanalyse vorgestellt werde.

Frau Kübler tritt nach vorne und betont, dass sie sich für eine Vielzahl von Bürgern aussprechen möchte, die in der Nähe des Geländes der ehemaligen Küferei Franz wohnen. Sie betont, dass in der Nachbarschaft mehrere Familien mit kleinen Kindern wohnen. Das Gelände bei der ehemaligen Mosterei Franz sei für die Errichtung von Wohncontainern nicht geeignet. Die Fläche bei den Riedwiesen sei auch nicht optimal. Im Gemeindegebiet Glatten gebe es alternative Flächen. Die Gemeindeverwaltung müsse auf die Bürger zugehen und nach geeigneten Flächen fragen. Die Wohncontainer für die Unterbringung von Geflüchteten könnten abseits der Wohngebiete errichtet werden. Frau Kübler weist auf die nicht funktionierenden Straßenlaternen im Bereich Untere Ösch hin. Frau Kübler regt an, dass alternative Flächen für die Errichtung von Wohncontainern gefunden worden wären, wenn die Gemeindeverwaltung bei Privatpersonen angefragt hätte.

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass der Gemeinderat als der gewählte Vertreter der Einwohnerschaft bisher noch keine Gelegenheit hatte, über die Errichtung von Wohncontainern in der Gemeinde Glatten zu beraten. Die Untersuchungsergebnisse lagen erst kurz vor der heutigen Sitzung vor. Aus diesem Grund hatte die Verwaltung bisher auch noch keine Ermächtigung, Privatpersonen zu kontaktieren und um Flächenvorschläge zu bitten. Die Verwaltung darf nicht eigenmächtig handeln.

In der Gemeinderatssitzung im September ist vom Gemeinderat die Ausschreibung der Sanierung der Straßenbeleuchtung im Bereich der Unteren Ösch beschlossen worden. Derzeit erfolgt die öffentliche Ausschreibung. Es waren noch Absprachen mit der OEW Breitband GmbH notwendig, damit im Zuge der Sanierung Teile der Infrastruktur für die Breitbandversorgung mitverlegt werden können.

Aufstellen von Wohncontainern für Asylunterkunft durch das Landratsamt auf dem Gelände der ehemaligen Mosterei Franz

Die Zahl der Flüchtlinge ist in den letzten Jahren erneut gestiegen. Das Land Baden-Württemberg verteilt die geflüchteten Menschen zur vorläufigen Unterbringung auf die Kreise. Das Landratsamt bringt diese Personen in gemietetem Wohnraum unter und erfüllt damit eine staatliche Aufgabe. Da das Angebot an Wohnraum erschöpft ist und um die Belegung von Turnhallen zu vermeiden, hat der Landkreis bereits in Baiersbronn und Pfalzgrafenweiler angemietete Container aufgestellt, in Eutingen wird eine Containerlieferung im Januar erwartet.

Der Landkreis hat jedoch weiteren Bedarf gemeldet und die Gemeinde Glatten gebeten, mögliche Containerstandorte für die Beherbergung von geflüchteten Menschen im Rahmen der vorläufigen Unterbringung mitzuteilen. Diese Wohncenter werden komplett vom Land finanziert und durch den Landkreis verwaltet. Weiterhin wird die Zahl der dort lebenden Asylbewerber auf das Aufnahmekontingent zu Gunsten der Gemeinde angerechnet.

In der Sitzung wurde über das Ergebnis der Standortsuche informiert und die aktuellen Planungen sowie der Zeithorizont vorgestellt. Der Vorsitzende erläutert in der Sitzung den Ablauf der Unterbringung von Geflüchteten. Im Rahmen der sogenannten Anschlussunterbringung sei die Gemeinde Glatten gesetzlich dazu verpflichtet, geflüchtete Menschen im Anschluss an die vorläufige Unterbringung unterzubringen. Dazu haben die Städte und Gemeinden im Landkreis im Konsens vereinbart, dass die Aufnahme in Abhängigkeit von der Anzahl der bereits wohnhaften geflüchteten Menschen proportional zum Anteil der Städte und Gemeinden an der Bevölkerungszahl des Landkreises zu erfolgen habe. Der Vorsitzende betont, dass die Gemeinde Glatten bisher von den Möglichkeiten der anderen Städte und Gemeinden profitiert habe und im Verhältnis nur wenige Geflüchtete unterbringen musste. Die Kapazitäten seien in den anderen Kommunen ebenfalls erschöpft, so dass im Rahmen des kommunalen Solidarpaktes die Gemeinde Glatten im Jahr 2024 ihren Beitrag leisten und geflüchtete Menschen aufnehmen müsse. Herr Bürgermeister Pfeifer erwähnt, dass der Landkreis bereits angekündigt habe, der Gemeinde Glatten die entsprechende Anzahl geflüchteter Menschen in die Anschlussunterbringung zuzuweisen, sollte die Containerunterkunft nicht Anfang 2024 errichtet werden. Die Flüchtlinge wären dann von der Gemeinde auf eigene Kosten und selbständig unterzubringen. Aufgrund des Raummangels in Gebäuden, auf die die Gemeinde Glatten Zugriff habe, drohe im ungünstigsten Fall die Unterbringung in der Turnhalle im Schulzentrum. Dies gilt es unbedingt zu vermeiden.

Es wurde kein anderer geeigneter und vor allem genehmigungsfähiger Standort im Gemeindeeigentum gefunden. Ein Wohncenter im Außenbereich ist baurechtlich nicht zulässig, sofern es genehmigungsfähige Flächen im Innenbereich gibt. Das Vorhaben entspricht den Vorgaben des Bebauungsplanes, welche bei der alten Mosterei anzuwenden ist.

Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 09.01.2024 noch keine Entscheidung über die Errichtung von Wohncontainern für Geflüchtete auf dem ehemaligen Gelände der Mosterei Franz gefasst. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung einstimmig, einen Artikel zu veröffentlichen, mit dem die Bürger dazu aufgefordert werden, alternative Standorte für das Aufstellen von Wohncontainern oder freie Plätze in bereits bestehenden Gebäuden an die Gemeindeverwaltung zu melden. Ab Veröffentlichung hat die Bevölkerung drei Wochen lang Zeit, der Verwaltung alternative Standorte für die Errichtung von Wohncontainern zu melden. Es können auch leerstehende Gebäude oder Wohnungen für die Unterbringung von Flüchtlingen an die Gemeindeverwaltung gemeldet werden.

Neubau Radweg von Glatten nach Dornstetten entlang der K4776 durch den Landkreis Freudenstadt

Hier: Stellungnahme der Gemeinde Glatten i.Z. der Anhörung der Träger öffentlicher Belange

Der Landkreis beabsichtigt den Ausbau eines Radweges entlang der Kreisstraße K 4776 zwischen Glatten und Dornstetten. Der geplante Radweg beginnt in Glatten in Verlängerung der Schappachstraße und endet in Dornstetten bei der Langen Steige.

Der Gemeinderat nimmt die Planungen des Radwegs von Glatten nach Dornstetten entlang der K4776 durch den Landkreis zur Kenntnis und stimmt dem Neubau einstimmig zu.

Bestellung des Gemeindewahlausschusses zur Kommunalwahl 2024

Der Gemeinderat wählt die Vorsitzende und den Stellvertreter als auch die Beisitzer/-innen für den Gemeindewahlausschuss für die Kommunalwahl am 09.06.2024 in folgender Form:

Vorsitzende: Michaela Braun

Stellv. Vorsitzender: Lukas Wissenbach

Schriftführerin Renate Reuff

Stellv. Schriftführer Christine Morlok

Beisitzer Thomas Schneider

Beisitzer André Jäschke

Beisitzer Lukas Buhl

Beisitzer Gudrun Schillinger

Anerkennung der Sitzungsniederschrift vom 19.12.2023

Die Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung am 19.12.2023 wurde vom Gemeinderat anerkannt.

Bekanntgabe nichtöffentlicher Gemeinderatsbeschlüsse

Es wurden keine nichtöffentlichen Gemeinderatsbeschlüsse bekannt gegeben.

Bekanntgaben, Verschiedenes

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass am 25. November 2023 eine Änderung der Landesbauordnung in Kraft getreten ist. Anträge und Bauvorlagen werden künftig direkt bei den unteren Baurechtsbehörden eingereicht.

Die Beteiligung angrenzender Nachbarn wird auf Fälle begrenzt, in denen diese tatsächlich unmittelbar betroffen sind – also bei Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen von nachbarschützenden Vorschriften. Sofern eine Abweichung, Ausnahme oder Befreiung von Vorschriften des öffentlichen Baurechts, die auch dem Schutz des Nachbarn dienen, erteilt werden soll, benachrichtigt die Gemeinde auf Veranlassung und nach Maßgabe der Baurechtsbehörde die Eigentümer angrenzender Grundstücke (Angrenzer) innerhalb von fünf Arbeitstagen ab dem Eingang der vollständigen Bauvorlagen über das Bauvorhaben.

Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen müssen künftig vom Bauherren ausdrücklich beantragt werden.

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass die Arbeiten zur Sanierung des Kanals in der Böffinger Steige bereits in der Gemeinderatssitzung im September vergeben wurden. Aufgrund des Wintereinbruchs wurde die Firma dazu aufgefordert, schnellst möglich mit den Arbeiten zu beginnen.

Fragen der Gemeinderäte

Von den Gemeinderäten wurden in der öffentlichen Sitzung keine Fragen gestellt.