Bebauungsplan „Vorderer Esch”

Bebauungsplan „Vorderer Esch“, Glatten-Böffingen

Frühzeitige Beteiligung

Der Gemeinderat Glatten hat in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 09. Juli 2024 den Vorentwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften, sowie die frühzeitige öffentliche Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Ziele und Zwecke des Bebauungsplans

Der Bebauungsplan „Vorderer Esch“ soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein dörfliches Wohngebiet schaffen. Der nachstehende Abgrenzungsplan vom 09.07.2024 ist für die detaillierte Abgrenzung maßgebend.

Frühzeitige öffentliche Auslegung

Der Vorentwurf des Bebauungsplans wird mit örtlichen Bauvorschriften, Begründung, Umweltbericht, artenschutzrechtlichem Fachbeitrag und Geruchs-Immissionsprognose

vom 22.07.2024 bis 22.08.2024

im Internet auf der Homepage der Gemeinde Glatten veröffentlicht unter www.glatten.de/de/wohnen/bauen/bebauungsplaene. Die Unterlagen können auch im Rathaus Glatten, Lombacher Straße 27, 72293 Glatten während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während dieser Frist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Glatten, den 19.07.2024

gez. Tore-Derek Pfeifer

Bürgermeister

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23-5308Abgrenzungsplan240709.pdf

23-5308Artenschutzbeitrag240709.pdf

23-5308Begruendung240709_geaendert.pdf

23-5308Geruchsgutachten240613.pdf

23-5308Lag240709_geaendert.pdf

23-5308oertliche_Vorschriften240709_geaendert.pdf

23-5308planungsrechtliche_Festsetzungen240709_geaendert.pdf

23-5308UB-Bestandsplan240709.pdf

23-5308UB-Textteil240709.pdf