Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan „Birkenstraße II – 1. Änderung“ in Glatten  

Aufstellungsbeschluss und öffentliche Auslegung

Vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB

 

Der Gemeinderat Glatten hat in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 28.01.2020 die Aufstellung des Bebauungsplans „Birkenstraße II - 1. Änderung“, Glatten im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB beschlossen (Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1, § 1 Abs. 8 BauGB). In gleicher Sitzung wurde der Entwurf gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2  BauGB öffentlich auszulegen. Für den Planbereich ist der nachstehende Abgrenzungsplan maßgebend.

Ziele und Zwecke der Planung

Mit der ersten Änderung des Bebauungsplans „Birkenstraße II“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erstellung von Grenzgaragen auf Hanggrundstücken ermöglicht werden. Dazu wird die zulässige Wandfläche vergrößert und die mögliche Höhe der ggf. erforderlichen Stützmauer erhöht.

Öffentliche Auslegung

Der Entwurf des Bebauungsplans wird mit Begründung 

                                   vom  18.05.2020  bis  18.06.2020    (Auslegungsfrist)

im Rathaus Glatten, Lombacher Str. 27, 72293 Glatten während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Die Anzahl der gleichzeitig anwesenden Besucher ist beschränkt. Erforderlichenfalls ist zum Eintritt zu klingeln und auf den Einlass zu warten. Die Auslegungsunterlagen sowie die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung werden zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Glatten zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Von einer Umweltprüfung wird abgesehen.

 

An umweltrelevanten Informationen liegen vor:

 

1. Die Stellungnahme der höheren Verwaltungsbehörde mit Ausführungen zu Geländeverhältnissen und Geländegestaltungen.

 

2. Die Begründung mit Ausführungen zu einer Feldhecke als geschütztem Biotop und zum Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord.

 

hrend der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Glatten, den 05. Mai 2020                                                                                            

                                                                                        

  gez. Tore-Derek Pfeifer  

        Bürgermeister 

 

Begründung

örtliche Bauvorschriften

Planungsrechtl. Festsetzungen

Abgrenzungsplan

Stellungnahme LRA FDS