Öffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplan „Birkenstraße II – 1. Änderung“ in Glatten
Aufstellungsbeschluss und öffentliche Auslegung
Vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB
Der Gemeinderat Glatten hat in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 28.01.2020 die Aufstellung des Bebauungsplans „Birkenstraße II - 1. Änderung“, Glatten im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB beschlossen (Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1, § 1 Abs. 8 BauGB). In gleicher Sitzung wurde der Entwurf gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Für den Planbereich ist der nachstehende Abgrenzungsplan maßgebend.
Ziele und Zwecke der Planung
Mit der ersten Änderung des Bebauungsplans „Birkenstraße II“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erstellung von Grenzgaragen auf Hanggrundstücken ermöglicht werden. Dazu wird die zulässige Wandfläche vergrößert und die mögliche Höhe der ggf. erforderlichen Stützmauer erhöht.
Öffentliche Auslegung
Der Entwurf des Bebauungsplans wird mit Begründung
vom 18.05.2020 bis 18.06.2020 (Auslegungsfrist)
im Rathaus Glatten, Lombacher Str. 27, 72293 Glatten während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Die Anzahl der gleichzeitig anwesenden Besucher ist beschränkt. Erforderlichenfalls ist zum Eintritt zu klingeln und auf den Einlass zu warten. Die Auslegungsunterlagen sowie die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung werden zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Glatten zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Von einer Umweltprüfung wird abgesehen.
An umweltrelevanten Informationen liegen vor:
1. Die Stellungnahme der höheren Verwaltungsbehörde mit Ausführungen zu Geländeverhältnissen und Geländegestaltungen.
2. Die Begründung mit Ausführungen zu einer Feldhecke als geschütztem Biotop und zum Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord.
Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Glatten, den 05. Mai 2020
gez. Tore-Derek Pfeifer
Bürgermeister