PV- Anlage Eichen
Bebauungsplan „Freiflächen-PV-Anlage Eichen“ in Glatten
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Absatz 2 BauGB
Am 17.12.2024 hat der Gemeinderat der Gemeinde Glatten in seiner öffentlichen Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans sowie den Entwurf der örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 15.11.2024 gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen.
Räumlicher Geltungsbereich
Das Plangebiet befindet sich im nordwestlichen Außenbereich von Glatten im Gewann Eichen. Die Fläche ist umgeben von landwirtschaftlichen Grün- und Ackerlandflächen. Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens mit einer Gesamtfläche von 4,89 ha beinhaltet die Flurstücke 930 i.T., 931, 932, 933/2, 933/4 i.T., 934/1, 934/2, 935 i.T., 935/1, 935/2, 936 i.T. und 937.
Für den Planbereich ist der nachstehende Abgrenzungsplan vom 15.11.2024 maßgebend.
Ziele und Zwecke der Planung
Mit dem vorliegenden Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung einer Freiflächen-Photovoltaikfläche in Glatten geschaffen werden. Der erzeugte Strom wird direkt einem nahegelegenen Gewerbebetrieb zugeführt, um dem Ziel einer nachhaltigen Erzeugung und Gewinnung von Strom durch erneuerbare Energien nachzukommen.
Die Anlage soll eine regionale nachhaltige Energieerzeugung für lokale Energieverbräuche ermöglichen.
Die Regelungen und Festsetzungen des Bebauungsplanes sind dabei so gewählt, dass Anlagenteile ggf. auch in Form von Agri-PV-Anlagen errichtet werden könnten, um eine landwirtschaftliche Nutzung in Kombination mit der solaren Energienutzung zu ermöglichen.
Umweltbezogene Informationen
Neben dem Planentwurf sind folgende wesentliche umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen (teilweise in Form von Fachgutachten) verfügbar:
- Umweltbericht mit Aussagen zur Berücksichtigung umweltbezogener Auswirkungen der Planung und möglichen Betroffenheiten von Menschen (insb. Wohn- und Erholungsfunktionen), Pflanzen und Tieren (insb. Lebensraum), der biologischen Vielfalt und des Artenschutzes, Boden (insb. Flächenversiegelung), Wasser (insb. der Rückhalt und die Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers), Klima (insb. Kaltluft- und Frischluftproduktion), des Landschafts- und Ortsbildes (Beeinträchtigung als Folge der Bebauung) sowie von Kultur- und Sachgütern und deren jeweiliger Wechselwirkungen vom 15.11.2024. Zudem die Beschreibung von Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen auf die vorgenannten Schutzgüter.
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag mit Aussagen zu den vom Vorhaben betroffenen Biotop- und Habitatstrukturen und der vorhabensbedingten Betroffenheit von planungsrelevanten Arten sowie der auf dieser Basis zu ergreifenden Maßnahmen vom 15.11.2024.
- Die weiteren bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von Privaten und Behörden zu den Themen Naturschutz und Landschaftspflege, Forst- und Waldschutz, Geologie, Bodenschutz und Wassermanagement, Energieversorgung und Telekommunikation, Raumordnung und Bauleitplanung, Kulturelle und archäologische Aspekte.
- Öffentliche Auslegung
Der Entwurf des Bebauungsplans wird mit örtlichen Bauvorschriften und Begründung inklusive Anlagen (Umweltbericht inkl. Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung und Bestandsplan der Biotop- und Nutzungsstrukturen, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag)
vom 13.01.2025 bis 14.02.2025 (Auslegungsfrist)
im Internet auf der Homepage der Gemeinde Glatten veröffentlicht unter
www.glatten.de/de/wohnen/bauen/bebauungsplaene.
Die Unterlagen können auch im Rathaus Glatten, Lombacher Straße 27, 72293 Glatten während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch (E-Mail-Adresse: gvv-stockburger@online.de) übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Gemeindeverwaltungsverband Dornstetten, Verbandsbauamt, Hauptstraße 18, 72280 Dornstetten während der üblichen Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung abgegeben werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Glatten, den 10. Januar 2025
gez. Tore-Derek Pfeifer
Bürgermeister
Nachfolgend stehen Ihnen die Unterlagen zur Verfügung:
01_13669-BBP_PV-Eichen-Abgrenzungsplan-M2500-A4-2024-11-15.pdf02_13669-BBP_PV-Eichen-Planzeichnung-M500-A0-2024-11-15.pdf03_13669-BBP_PV-Eichen-Planungsrecht-2024-11-15.pdf04_13669-BBP_PV-Eichen-Bauordnungsrecht-2024-11-15.pdf05_13669-BBP_PV-Eichen-Begründungen-2024-11-15.pdf06_13669-BBP_PV-Eichen-Artenschutzbericht-2024-11-15.pdf07.1_13669-BBP_PV-Eichen-UB-Textteil-2024-11-15.pdf07.2_13669-BBP_PV-Eichen-UB-Bestandsplan-M1500-A3-2024-11-15.pdf